Angenommen, nur mal angenommen:

Jemand begeht schweren Rufmord an einem Toten.

Sagen wir einfach mal: Eine frühere Schülerin verbreitet absichtlich die Lüge, ein früherer Lehrer von ihr (welcher inzwischen nicht mehr lebt) habe sie, damals zu Schulzeiten, sexuell missbraucht. Sie besteht hartnäckig auf diese Aussage, erzählt sie überall herum und pocht wie besessen auf deren Wahrheit.

Das alles absolut wissentlich und bewusst darüber, dass dieser Lehrer sich ihr nie auch nur im Geringsten angenähert hat!

Der Mann kann da natürlich nichts mehr gegen einwenden, denn er lebt ja nicht mehr.

Gibt es im Fall von „Rufmord gegen Tote“ Gesetzeslagen?

Könnten die Nachfahren dieses Mannes beispielsweise Anzeige gegen diese Frau erstatten?

Danke im Voraus!