Ein Freund von mir hat mir vor kurzem erzählt, dass es im Deutschen Gesetzbuch eine Romeo und Julia Klausel gibt. Er hat es mir so erklärt, dass ein Pärchen z.B 15 und 17 Jahre alt zusammen sein dürfen. Doch wenn die eine Person dann 18 wird und damit volljährig, müsste ihre Beziehung (ich glaube nur die sexuelle) verboten sein. Doch diese Klausel soll besagen, dass es vollkommen legal ist, wenn die beiden vor der Volljährigkeit der einen Person schon ein Paar waren. Jetzt ist meine Frage: Stimmt das??
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