Ich habe derzeit ein Gerät in Reparatur geschickt und wollte eine Frist setzen. Mein Recht und theoretisch sogar Pflicht wenn ich von Kaufvertrag zurücktreten möchte, wenn's zulange dauert, soweit ich weiß.
Als Referenz habe ich eine Reparatur vor paar Wochen, wo ich das Gerät selbst eingeschickt habe. Dort dauerte es inkl. Versand lediglich 4 Tage.
Mir schwebte daher 1-2 Wochen als frist zu setzen, rechtlich wären 2 Wochen sicherlich auf der besseren Seite.
Als ich fragte ob ich die Frist vor Ort setzen könne, wurde ich von Mitarbeiter daneben etwas angepöbelt, als er sagte "angemessen ist das was die Werkstatt braucht"
Stimmt diese Aussage? MMn. Ist das nicht ganz so einfach für einen händler, denn ein Gerät in Reparatur ist immer eine Belastung für den Kunden und die Frist soll diese Belastung soweit ich das interpretiere gering halten, aber auch dem Händler einen angemessenen Zeitraum bieten.
Vor Ort wurde mir auch angeboten, dass das Gerät sofort repariert wird, aber gegen Geldgebühr, also wäre laut mündlicher Aussage eine Reparatur sogar am gleichen Tag möglich.
Wie sieht es da mit den Fristen aus?
Und wenn man ein Gerät zur Reparatur aufgibt, kann man dann darauf bestehen, dass eine Frist schriftlich festgehalten wird?