Überholen als Zweiter hinter dem LKW

Folgendes, wir fahren regelmäßig mit 2 Fahrgemeinschaften von meinem Heimatort zur Arbeit. Heute morgen, auf einer durchgehenden, breit ausgebauten Landstraße, ohne Gegenverkehr, überholten ich und mein Vordermann, der Arbeitskollege den ersten LKW vor uns. Prompt danach allerdings kam noch ein LKW in nicht allzu weiter Ferne in Sicht.

Also erst wieder rechts eingeordnet und zum LKW aufgeholt. Da ich allerdings noch etwas mehr Tempo als mein Vordermann drauf hatte, scherte ich schon vor ihm aus um den 2. LKW auch noch zu überholen. Alles ordnungsgemäß mit Blinker etc.

Zwischen mir und meinem Arbeitskollegen befanden sich mit Sicherheit noch 15 Meter Platz. Ca. 3 Meter vor mir scherte er dann aber auch aus, zwar mit ähnlicher Geschwindigkeit, allerdings immernoch etwas langsamer. Auch ordnungsgemäß mit Blinker angezeigt.

Da er allerdings wohl jetzt erst merkte dass ich schneller war und ich, meines Zeichens Fahränfänger, erst spät bemerkt hatte das er ebenfalls ausgeschert war, rechnete ich ja auch nicht mit, brach er den Überholvorgang ab. Ich hätte, wenn er auf der Spur geblieben wäre, mit Sicherheit noch rechtzeitig bremsen können, denn so hektisch und knapp wie das hier klingt war es eigentlich nicht. Die Differenz zwischen unseren Geschwindigkeiten betrug maximal 15 km/h.

Auf dem Parkplatz konfrontierte er mich dann damit. Zwar sachlich, aber so ein gereizter Unterton klang schon mit. Laut ihm überholt immer der Erste vor dem Hindernis. Da ich allerdings schneller war und er den Spurwechsel noch nicht angezeigt hatte, dachte ich, ich befände mich im Recht. Habe ich auch so dargelegt.

Gibt es da eine eindeutige Rechtslage? Oder ist das mehr so eine inoffizielle Autofahrerregel? Und wer hätte im Endeffekt bei einem Schaden dafür aufkommen müssen? Viele Fragen.

Grüße Marius

Auto, Gesetz, fahranfaenger, Regel, Schaden, überholen

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