Hallo zusammen,
Ich bin seit 01.07.2012 - nachdem ich zuvor ab Oktober 2011 ALG II bezogen habe - wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Meine Probezeit läuft bis zum 31.12.2012. Nun wurde mir nach Beginn meiner neuen Tätigkeit eine ausgeprägte Angststörung diagnostiziert. Aufgrund eines Nervenzusammenbruchs vor zwei Tagen - begründet durch mein Unvermögen zur sozialen Interaktion am Arbeitsplatz - bin ich nun das dritte mal seit Beginn meiner Tätigkeit krankgeschrieben. Ich gehe davon aus, dass ich meine Tätigkeit 1. nicht mehr ausführen kann und mir 2. ohnedem von meinem Arbeitgeber gekündigt werden wird. Mein Therapeut als auch mein Arzt halten in meinem Fall eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für angebracht.
Nun meine Frage: Hätte ich bei einer Kündigung durch meinen AG Anspruch auf Krankengeld oder würde ich nach Eintritt meiner Kündigung trotz AU direkt wieder in den ALG II- Bezug fallen? Würde ich des Weiteren überhaupt ALG II bekommen und wenn nein, gibt es für solch eine Situation überhaupt irgendeine Unterstützung? Sozialhilfe?
Danke für eure Anworten!!!!