Post-Zusteller unverschämt / Fuß in Tür

Hallo,

eben ist hier etwas unglaubliches passiert. Um 09:23 Uhr werde ich durch laute Stimmen wach (hatte noch geschlafen, weil ich wegen Nachtschicht erst um 6:00 Uhr ins Bett bin.

Die Stimmen gehörten meiner Frau und dem Postboten. Dieser hatte offenichtlich ein Einschreiben zuzustellen. Meine Frau ist Brasiianerin und hat nicht wirklich verstanden was er wollte - eben nur dass sie für die Annahme eines Briefes unterschreiben soll. Das wollte sie nicht und verweigerte die Annahme (was ja ihr gutes Recht ist). Da meinte der Postbote, dass sie unterschreiben müsse und "Es gibt kein Verweigern".

Er fragte dann noch völlig abfällig aus welchem Land sie denn käme - Bulgarien ?, Asien ? Indien? (Ja - ich weiß letzteres wäre doppelt - aber er fragte so). Unser Name ist sowas von brasilianisch - brasilianischer geht es schon garnicht mehr - allein daran hätte er die Nationalität erkennen müssen (im schlimmsten Fall hätte er uns für Portugiesen halten können).

Nun der Hammer: Als meine Frau zum dritten Mal ablehnte zu unterschreiben wurde es ihr zu doof und wollte ihn verabschieden und die Tür schließen. Da stellt der den Fuß in die Tür und drückt sich mit beiden Armen gegen die Tür und sagt völlig abfällig: "Neee - das gibts nicht. Hier wird unterschrieben. Wenn sie mich nicht verstehen, dann gehen sie doch nach Asien oder wo auch immer sie herkommen zurück. Hier wird deutsch gesprochen und sie unterschreiben jetzt !"

Als ich registriert hatte, dass das kein böser Traum ist sondern gerade wirklich passiert bin ich aufgesprungen und vom Schlafzimmer in den Flur gerannt und habe gebrüllt, dass wenn er nicht gleich verschwindet ich zur Tür komme und außerdem die Polizei rufe. Zack - war er weg mit samt seinem blöden Brief.

Ich habe natürlich sofort die Beschwerdestelle der Post-Zentrale in Bonn angerufen. Dort vrsicherte man mir, dass es keine Briefe gibt die man unterschreiben "muss". Da es kein gelber Brief (Zustellurkunde) war, kann es im Grunde nur ein Einschreiben gewesen sein. Die Dame von der Beschwerdestelle war ebenfalls geschockt über den Vorgang.

Nun eine mir wichtige Frage: Kann man dem Postzusteller Hausverbot erteilen ? MUss er sich daran halten, obgleich er dann seiner Arbeit nicht nachgehen könnte ? Oder war das, was er gemacht hat im Grunde schon ein Hausfriedensbruch (Fuß in Tür, beide Hände zum Aufdrücken genutzt) ?

Post, Deutsche Post, DHL, Einschreiben, Zusteller, unverschämtheit
Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis

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