Gewinnspiel ist betrug?

Hey liebe Community,

ich habe vor ca. zwei Wochen an einem "Gewinnspiel" teilgenommen, dass in irgendeiner Internetanzeige zu finden war. Es ging um 400€ Amazongutscheine.

Heute wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt dass ich gewonnen habe und einen 400€ Gutschein+ einen Reisegutschein gewonnen habe. Was ja alles schön und gut klingt, aber es geht weiter.

Es hieß, dass ich unter den 20 Gewinnern zähle die noch bessere Preise bekommen bei denen in den ersten 3 Plätzen um 15k-83k geht und ab dann andere Preise zu gewinnen gilt. Ab dann wurde es für mich sureal und war skeptisch. Die Frau am Telefon versicherte mir, dass dies alles war ist und ich nach 2min angerufen werde um eine Bewertung über sie abzugeben und ob Meine Daten wie Name, Adresse und Iban stimmt.

Jetzt kommen wir zum großem Klu. Es wurde im ersten Telefonat gesagt, dass ich zwischen 3 Zeitschriften auswählen soll. Das eine war die Bidl und von den anderen kenne ich den Namen nicht mehr. Ich bekomme ein 24Monate Abo, das halbjährlich 70€ kostet! Sie sagte, dass dies ja eh egal ist, da ich schon den 400€ Gutschein erhalte und ich ja noch mehr gewinnen kann.

Im zweiten Anruf wurde ich aufgenommen und habe genau überlegt was ich sagte. Ich wurde nicht gefragt ob ich das Abo annehme oder ob ich weiter im Gewinnspiel machen will. Somit habe ich eigentlich nichts abgeschlossen.

Ich soll angeblich in den nächsten 14 Tagen alles schriftlich bekommen.

Ich war mir unsicher danach. Habe eine Telefonnummer bekommen für ihre Hotline falls Fragen aufkommen sollten. Ich wollte alles beenden aber wenn ich da anrufe klingelt es, aber geht keiner ran. Nichtmal Musik kommt wie es klassisch für eine Hotline wäre. Ich wollte dann die anrufen mit denen ich vorhin telefoniert hatte, aber beide Nummern sind nicht vergeben?

Wie ist das mögich?

Was kann ich denn jz am besten unternehmen ?

Betrug, Gewinnspiel, Polizei, Recht, Gesetzeslage
Was muss man hier genau beachten?
1. Ich willige ein (Art. 6 Abs. 1 Lit. a) i.V.m.Art. 7 Datenschutzgrundverordnung,
- dass beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person unmittelbar nach Bewerbungs- vorlage sowie vor einer Einstellung durchgeführt wird.
- dass hierzu Auskünfte über meine Person aus polizeilichen Informationssystemen und bei örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg werden Informationen beim jeweils zuständigen Landeskriminal- amt eingeholt.
- dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gespeichert werden. Die Akten werden nach Ablauf von einem Jahr vernichtet, wenn keine Zusammenarbeit mehr mit der Polizei stattfindet.
- dass meine personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Bewerbung um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg verarbeitet werden.
2. Ich erteile der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg als Einstellungsbehörde meine Zustimmung zur Akteneinsicht für
- Personalakten früherer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einschließlich der Bundeswehr,
- Akten mit Nebenakten von Bewerbungsverfahren bei der Polizei eines anderen Bundeslandes, der Bundespolizei und der Bundeswehr,
- gerichtliche Strafakten, staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungsakten.
3. Ich verpflichte mich, die Einstellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, falls nach Abgabe meiner Be- werbungsunterlagen ein polizeiliches oder gerichtliches Ermittlungs- / Untersuchungsverfahren eingelei- tet wird. Das Gleiche gilt, falls mir der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot erteilt wird.
4. Ich versichere hiermit, dass ich alle aufgeführten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe. Ich bin mir bewusst, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zur Ablehnung meiner Bewerbung, sowie auch im weiteren Einstellungsverfahren zur Rücknahme der Ernennung oder zur Entlassung führen kann. Mir ist bewusst, dass ich gemäß § 53 Abs. 2 BZRG gegenüber der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg keine Rechte aus § 53 Abs. 1 BZRG herleiten kann.
Mir ist bekannt, dass die Erteilung der Zustimmung freiwillig ist. Die Nichterteilung hat jedoch zur Folge, dass die Bewerbung nicht (weiter-) bearbeitet werden kann.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf unserer Homepage www.polizei-der-beruf.de

Auch eingestellte oder fallen gelassene Verfahren? Was passiert wenn man es nicht einwillig? Es ist doch freiwillig, aber was passiert?

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Ist die Bewerbung gut, um angestellt zu werdenn, bei der Polizei?

Bewerbung um eine Ausbildungsstelle im mittleren Polizeivollzugsdienst

Ziffer Nummer:

Sehr geehrte ….,

gerne bewerbe ich mich um eine Ausbildungsstelle bei der Berliner Landespolizei für das Ausbildungsjahr 2023. Ich habe über die soziale Medien viele Informationen zu den Aufgaben und Strukturen, die den Alltag des Polizisten darstellen, erhalten. Dabei stellte ich fest, dass es ein vielschichtiger Beruf mit abwechslungsreichen Aufgaben ist.

Der Schutz und die Wahrung der deutschen Gesetze ist für mich besonders wichtig, da ich in einem unruhigen Stadtteil von Berlin aufgewachsen bin. Ich weiß daher seit ich klein war, wie wichtig es ist, auf die Einhaltung von Recht und Ordnung zu achten. Bei der Berliner Landespolizei möchte ich meine Möglichkeiten kennen lernen, meinen Teil dazu beizutragen, Deutschland sicherer und gerechter zu machen.

Ich erschaffe mit meiner Körpergröße eine Dominanz bzw. Autorität, um zwischen Menschen hervorragend schlichten zu können. 

Da Berlin viele türkische Mitbürger hat, bin ich sicher, dass ich mit meiner vorhandenen interkulturellen Kompetenz wertvolle Voraussetzungen für eine gute Polizeiarbeit mitbringe.

Bei Rückfragen Ihrerseits melden Sie sich gerne bei mir, per E-Mail oder Telefon. Ich werde Ihre Fragen sehr gerne beantworten. Ich freue mich sehr auf einem Einladungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen 

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Muss ich die AirPods wieder zurücknehmen (eBay Kleinanzeigen)?

Guten Tag.

Vor ein paar Tagen hatte ich eine Anzeige in eBay, bei der ich AirPods Pro angeboten habe. Ich bin mir nicht ganz sicher, allerdings bin ich der Meinung ich hätte in der Anzeige geschrieben, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Die Anzeige wurde mittlerweile gelöscht, weil ein Käufer dann da war, sich die AirPods angeschaut hat und gekauft und mitgenommen hat.

Nach ein paar Tagen hat mich die Person über eine andere Anzeige wieder angeschrieben und meinte, das Mikro wäre defekt, weshalb er mir die AirPods zurückgeben will. Mir ist der Defekt mit dem Mikro allerdings nicht bekannt, habe die AirPods vielleicht 1-2 mal vorher getragen und alles hat funktioniert. Habe sie dann halt sauber gemacht und als neuwertig verkauft. Der Käufer hat Vorort die Verpackung und die AirPods an sich inspiziert und mir dann das Geld gegeben und ist gefahren.

Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass er sich die Kopfhörer Vorort angesehen hat und genug Zeit hatte, sie zu testen ob alles in Ordnung ist. Dann hätte er sie einfach da lassen können. Habe ihm gesagt dass mir der Defekt nicht bekannt ist und dieser möglicherweise durch Transportschäden zustande gekommen ist. Und dass das ein Privatverkauf war und ich nicht verpflichtet bin, diese wieder zurückzunehmen.

Jetzt möchte er bei mir vorbei kommen und sein Geld wieder zurück. Das Problem ist, ich habe das Geld bereits ausgegeben und bin momentan nicht zuhause. Allerdings sehe ich es nicht ein, ihm das Geld wiederzugeben. Er hat auch schon mit der Polizei gedroht, weil er meinte, die Kopfhörer könnten geklaut sein. Was sollte ich jetzt am besten tun bzw. was könnte auf mich zukommen?

Polizei, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Anzeige, Verkauf, AirPods
Führerschein Überprüfen gekauft und registriert?

Moin,

Ich habe Mal eine sehr spezielle Frage und zwar hat sich mein Bruder einen Autoführerschein gekauft... Was natürlich schonmal nicht richtig ist keine Frage... Allerdings ist er der Meinung dass es ein deutscher registrierter Führerschein ist...

Er lässt sich dort leider nicht viel sagen und will ihn auch nicht beim KBA überprüfen da er der Meinung ist es wäre Zeitverschwendung da er einen Zettel dazu bekommen hat wo die angebliche registrierung aufgeführt ist... Nicht in Polen o.ä sondern tatsächlich in Deutschland und desweiteren hat er ein Schreiben über einen Besuch der Fahrschule und einen Bericht über Theorie und Praxis Prüfung...

Er musste extra auf einen Verkehrsübungsplatz und sich filmen lassen dass er fahren kann und all so einen Mist...

Ich denke uns ist trotzdem allen bewusst dass das Quatsch ist...

Jetzt aber meine hauptsächliche Frage um ihn vor weiterem Unheil zu bewahren gibt es die Möglichkeit dass ich irgendwie als "Außenstehender" eine Prüfung der Registrierung durchführen? Beim KBA kann man ja leider nur seinen eigenen überprüfen...

Oder kann ich irgendwo anrufen und dass prüfen lassen?

Ich möchte ihm dann einfach beweisen dass dieser Führerschein wirklich nicht registriert ist und er verarscht wurde...

Ist ja nun auch wichtig um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen....

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

MFG

Auto, Polizei, Führerschein, Fahrschule, KBA, Rechtslage, Überprüfung, Auto und Motorrad

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