Bei der Polizei bewerben mit einer Anzeige, die fallen gelassen wurde?
Hey Leute,
ich würde mich gerne bei der Polizei bewerben, jedoch wurde ich mal vor 5 Jahren bei einem wirklich unnötigen Streit wegen Beleidigung angezeigt. Das ganze wurde letztendlich natürlich fallen gelassen und kam nicht bis hin zum Gericht. Es hat aber eine Aussage bei der Polizei stattgefunden.
Würde mir das Probleme bereiten?
Danke im voraus :)
6 Antworten
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Ich denke nicht. Vorstrafen schließen eine Verbeamtung/Einstellung nahezu aus.
Du hast ja nichtmal eine Vorstrafe bzw. überhaupt ein Urteil bekommen.
Ein ja oder nein zu geben funktioniert nicht, da deine Bewerbung individuell beurteilt wird und das Gesamtbild zählt. Da spielt dann auch die Rolle, ob der Streit tatsächlich so unnötig war und mit welcher Äußerung du beleidigt hast.
Nicht-angeben ist auch nicht klug.. da die Polizei ihre eigenen Datenbanken sicherlich nach dir prüfen wird. Ehrlichkeit kommt dann besser an. Es wird der Datenbestand des einstellenden Landes geprüft, zusätzlich wird bei "ausländischen" Bewerbern z. B. das LKA des Heimatbundeslandes kontaktiert. Gravierende Vorfälle findet man auch Bundesübergreifend.
Meiner Einschätzung nach, sollte einer Einstellung nichts im Wege stehen.
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Würde mir das Probleme bereiten?
Nein.
Mein Cousin hat sich auf nem Stadtfest betrunken mit ein paar Cops geprügelt und den haben sie auch genommen. Die ein oder andere Jugendsünde verzeihen sie.
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Habe früher mit 16 aus Dummheit ein Ladendiebstahl begangen ist auch nichts weiter passiert bzw wurde es eingestellt und war auch das einzige und das letzte mal träume schon seid ich denken an von diesem Beruf und habe Angst das sie mich nicht nehmen bezüglich dieser einen sache
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Achso, er musste es aber bei der Bewerbung trotzdem angeben ?
Das weiß ich nicht. Wenn ja war es auf jeden Fall kein Thema. Gesundheitliche Themen haben ihn damals mehr gestresst.
Habe früher mit 16 aus Dummheit ein Ladendiebstahl begangen
Da musst du dir keine Gedanken machen.
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Würde mir das Probleme bereiten?
Nicht, wenn du auf die Frage, ob du jemals strafrechtlich etwas mit der Polizei zu tun gehabt hast, wahrheitsgemäß antwortest.
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Was heißt "fallen gelassen"?
Auf jeden Fall musst Du sämtliche Ermittlungsverfahren, die gegen Dich geführt wurden, angeben. Du würdest Dir ein Eigentor schießen, wenn Du das nicht tust.
Bei einer Bewerbung wird der Bewerber in sämtlichen der Polizei zur Verfügung stehenden bundes- und landesweiten Datenbanken abgefragt. Und in diesen Datenbanken stehen natürlich nicht nur evtl. Verurteilungen drin.
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Theoretisch nicht, wenn es fallen gelassen wurde ist juristisch ja nichts passiert.
Wenn aber zwei gleich qualifizierte Bewerber auf eine zu vergebende Stelle kommen, könnte das den Ausschlag geben dass der andere genommen wird. (Du wirst das aber nie erfahren)
Wenn das wahr ist wie hat er dazu Stellung genommen ?