Pechsträhne Fahrerflucht.

Guten Morgen,

momentan hab ich anscheinend eine Pechsträhne. Vorgestern standen plötzlich 2 Polizisten vor meiner Tür und betrachteten sich meinen Wagen, dann wollten sie Führerschein und Fahrzeugschein sehen, dass habe ich dann auch vorgezeigt. Die haben mir dann erklärt, das ich einen Unfall gebaut und einfach weitergefahren bin.

Was ich daran komisch finde:

  1. ich habe keinen Unfall bemerkt, sonst wäre ich ja stehengeblieben. Bei 50-60km/h wird man wohl sowas merken

  2. wenn es wirklich einen Unfall gegeben hätte, wieso versucht dann der Unfallgegner nicht mich darauf aufmerksam zu machen und zum stehen aufzufordern.

  3. laut Polizei will der/die Unfallgegner/in auch vom Unfall nichts bemerkt haben, jedoch als er/sie einen Schaden am Wagen fanden wussten sie zufälligerweise Uhrzeit, Unfallort und mein Kennzeichen, dies teilte er/sie dann der Polizei mit.

Blöderweise sieht man an meinem Wagen einen Unfallschaden, jedoch ist der Schaden schon mehr als 5-6 Monate her, dort hatte mich ein anderes Fahrzeug gestreift gehabt. Vom vorschaden her muss ich sagen, dass die komplette linke Seite bei mir mehrere kleine Kratzer und 2-3 Dellen hat. Kotflügel hatte ich damals Lackieren lassen und naja, der rest des Schadens besteht noch. Als ich der Polizei weissmachen wollte, dass das ein vorschaden ist, bekam ich die DUMME antwort, das es doch nicht sein kann, dass alles ein vorschaden sei... Nun habe ich noch irgendwo einen Kostenvoranschlag, der schon paar Monate zurück liegt, wegen dem ersten Schaden, damit denke ich, könnte ich ja mal was anfangen, um zu beweisen, dass das ein altschaden ist???

Ich hab heute um 11 Uhr einen Termin bei meinem Anwalt, jedoch denke ich mal, das ich anscheinend wegen Fahrerflucht angezeigt werde. Soweit ich weiss, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht nicht...

Von daher rechne ich mit 500-600€ Anwaltskosten wegen nichts und wieder nichts.

Wie würde es mit einer Gegenanzeige aussehen, müsste er/sie dann meine Kosten übernehmen, wenn ich freigesprochen werde?

Ich werde euch auch noch auf dem laufenden halten.

Vielen Dank für eure mühen und hilfen

Auto, Unfall, Polizei, Deutschland, Anwalt, Kosten, Fahrerflucht, Lüge, Schaden
Während dem Studium im Wohnmobil leben..

Hey, ich werde wahrscheinlich mit 19 Jahren zur Polizei Studieren gehen (3 Jahre lang), ich hab gehört dass die Studentenwohnheime da auch nicht immer so billig sind, und da der Studienplatz ja recht weit weg von meinem Elternhaus sein wird denke ich über ein Wohnmobil nach, ja, ein Wohnmobil in dem ich diese 3 Jahre und vielleicht auch noch etwas länger Leben werde. Also auch überwintern und mich darin Waschen und Duschen.. Ein Auto wäre für mich da kein Muss, das schöne Yamaha YZF R125 Motorrad würde da reichen, im Winter gibt's ja notfalls auch noch das Womo.

Zu den eigentlichen Fragen: Ist das für jemanden in meinem Alter (19) wenn ich dort studieren werde überhaupt möglich? Ich wollte ja immer schon ein Wohnmobil haben und bin auch ein großer Camping Fan, und deshalb würde das ganz gut passen, neu werde ich es mir wahrscheinlich nicht kaufen, viel zu teuer bei der Größe... Würde es sich denn dann wirklich Preislich lohnen? Bzw. wie viel zahle ich monatlich/jährlich für so ein großes Womo? Wie viel Sprit schluckt das denn? Ich gehe mal davon aus, dass das Gewicht auch über 4 t. liegen wird.

Und zu letzt: Könnt ihr mir da irgendetwas empfehlen? Ein passendes Fahrzeug? (Es sollte wie gesagt Platz für ein Motorrad sein, vorzugsweise für die Wintertage IM Womo) es sollte mind. 3 Schlafplätze haben, allerdings werde ich darin alleine wohnen.

Preislich? Ja, also bei der Polizei bekommt man ja während dem Studium zwischen 1000 und 1800€ monatlich, und wie ist es denn mit Versicherung und Steuern? Die riesen Dinger sind ja nicht immer so Umweltbewusst, was kommt da auf mich zu?

Schonmal danke für eure Antworten!

MfG

Wohnmobil, Studium, Polizei, Camping, dauercamping, Wohnwagen
Rechner von Polizei beschlagnahmt - dürfen die das?

Hallo, meine ex Freundin ist in meine neue Wohnung eingebrochen und hat meinen Rechner gestohlen und zu sich nach hause mitgenommen - darauf hin bin ich sofort zur Polizei und habe sie wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl angezeigt. Wenige Minuten danach bin ich zu ihr gefahren und habe ihr gesagt, dass ich sie angezeigt habe und sie sofort meinen Rechner zurückgeben soll (auf dem Polizeirevier hatte man mir gesagt das sie ihn mir jetzt bestimmt aushändigen wird). Sie weigerte sich! Ich habe darauf die Polizei angerufen, worauf diese zu ihrer Wohnung gefahren ist (ich war die ganze Zeit anwesend). Sie bittete die Polizei darauf hin in die Wohnung (ich musste drausen bleiben). Als die Polizei herraus kam, hatte der Polizist meinen Rechner in der Hand und sagte er müsse diesen mitnehmen, da der Verdacht besteht, dass ich mit diesem Rechner fremde Handy gehacked haben soll (was totaler schwachsinn ist und nur eine Trotzreaktion von meiner ex ist). So - nun bin ich mit der Polizei aufs Revier gefahren und dort hatte man dann mal kurz entschieden den Rechner zu behalten. Ich bin Selbstständig (programmierer) und von diesem Rechner abhängig, da dort Firmenrelevante Daten drauf sind mit denen ich arbeiten muss. Jetzt meine Frage: Darf die Polizei einfach so meinen Rechner, der von meiner ex gestohlen wurde beschlagnahmen nur weil meine ex mündlich den Verdacht geäußert hat, dass ich mit diesem Handys hacken würde? Es gibt keine schriftliche Aussage von ihr und ich habe auf dem Revier deutlich gemacht, dass ich diesen Rechner zum arbeiten brauche und es schwachsinn wäre was sie behautet! Ich habe zwar wegen der Anschuldigung nichts zu befürchten aber ich bin nun ziemlich angeschmiert, da sozusagen meine exitenz davon abhängt.. wenn der Rechner jetzt Wochen oder Monate weg sein sollte, kann ich meine aktuellen Aufträge nicht abschließen. Ich habe nichteinmal irgend etwas schriftliches von der Polizei das diese mein Rechner hat. Ich weiß nicht mehr weiter. das dürfen die doch nicht ohne irgend einen Beschluss oder einer Anzeige?

PC, Polizei, Recht, Gesetz, Rechner

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