Bizepssehnenentzündung(siehe Bild)oder nur der Ansatz oder doch die distale bizepssehne entzündet?

Hey liebe Freunde,

Ich(19J.)

habe seit etwa 2 Monaten Schmerzen im rechten bizepssehnenasatz Nahe der distalen bizepssehne. Ich trainiere im Gym schon fast 2 Jahre und habe Erfahrung, mache auch Übungen mit richtiger Ausführung und mäßigem Gewicht, dennoch habe ich Überlastungserscheinungen bekommen. Den ersten Monat lang habe ich das Bizepstraining ausgelassen und beim Rückentraining stark das Gewicht reduziert, dennoch die schmerzen ab und zu am Ansatz. Habe jetzt die letzten 2 Wochen mit dem Training PAUSIERT, wollte heute ein paar curls machen aber es tut leider immer noch leicht weh wenn man beim Bizeps curlen vom untersten punkt nach oben curlt. Vor allem am untersten punkt der Range of Motion tut es weh. EIN WEITERER PUNKT ist dass bei der betroffenen Seite oft die Adern am Ellenbogen und Bizepsansatz viel viel stärker sichtbar sind als auf der gesunden linken Seite. Jetzt Frage ich mich was ich tun kann bzw. Welche sehen genau überhaupt betroffen ist. Ein kompletter Abriss ist es definitiv nicht, es sind nur leichte stechende Schmerzen beim Bizepstraining. Dennoch habe ich Angst vor Degeneration. Ich habe noch im Anhang ein Bild von der Stelle die weh tut. Habe mir die Bizepsanatomie angesehen und schätze Mal dass es die distale Bizepssehne ist oder eine sehne nahe dem. Hoffe auf Antworten, bin sehr verzweifelt das Training mein Leben ist( habe auch ein homegym, kann also auch ohne die gyms trainieren)

Liebe grüße

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Fitness, Krafttraining, Gesundheit und Medizin, Sport und Fitness, Physiotherapeut
Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

Recht, Abrechnung, Berufsgenossenschaft, Physiotherapie, Physiotherapeut

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