'' Du musst als meine Ehefrau mit mir Sex haben! ''.Hat der Ehemann recht mit dieser Aussage?

Ein verheiratetes Paar lebt glücklich verheiratet zusammen. Der Mann (25) kommt von einer langen harten Woche voller Arbeit nachhause und grüßt seine Frau (31). Er will gleich direkt mit ihr Sex haben aber sie ist zu Müde dafür und will erst Morgen.

Er antwortet darauf: '' Ich hab seit einer Woche kein Sex gehabt und mir nicht mal einen Runterholen können. Ich bin so verdammt geil. Ich brauch es jetzt sofort sonst platz ich vor Geilheit. ''

Sie sagt, dass sie momentan viel zu Müde ist und sie sich Morgen früh um ihn kümmern wird und darauf antwortet er: '' Das steht im Gesetzbuch, dass ich als verheirateter Ehemann dich für meine sexuelle Befriedigung benutzen darf. ''

Sie gibt nach und zieht ihm die Hose runter und bietet ihm an ihm zumindest einen Runterzuholen. Sie legt los, er stöhnt und sie hört ohne Vorwarnung zu früh auf noch bevor er zum Ende kam und zieht ihm mit einem Lächeln die Hose wieder an.

'' Du hast ein eheliches Anrecht auf gar nichts und solltest dankbar sein, dass ich dich Morgen früh ranlasse, wenn du bis dahin warten kannst '' sagt sie und legt sich danach schlafen.

Er beklagt, dass er vor Geilheit am Platzen sei und es bis morgen früh nicht mehr ertragen kann, erst recht nicht, wenn sie nackt neben ihm schläft aber sie bleibt stur.

Wer von beiden hat Recht ?

Gibt es wirklich sowas wie ein gesetzliches Anrecht auf Sex für den Ehemann oder hat er doch nur Unsinn geredet ?

Ist das Verhalten der Frau gerechtfertigt ?

Nein sie hat recht, weil... 73%
Niemand hat recht, weil... 16%
Ja er hat recht, weil... 8%
Beide haben Recht, weil... 4%
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