Vater immer schwächer - wieviel Zeit?

Hallo zusammen,

mein inzwischen 91-jähriger Vater, der in einer Einliegerwohnung bei uns im Haus lebt, hat seit ca. 3 Monaten sehr abgebaut.

Bis Mai diesen Jahres ist er sogar noch mit Stock alleine täglich eine Stunde spazieren gegangen. Inzwischen bekommt er sogar nach einer Wegstrecke von wenigen Metern Kreislaufprobleme und steht nicht selten kurz davor, zu kollabieren.

Nach nervenaufreibenden Wochen, in denen sich mein Vater (Windelträger) durch den Pflegedienst nicht säubern lassen wollte und ihn fortgeschickt hat, ist die Situation durch den 1x täglich erscheinenden und tolerierten Pflegedienst nun etwas entspannter (Pflegstufe 2).

Inzwischen liegt er nur noch auf seinem Sofa, richtet sich zum 1-2 maligen Essen (ausschließlich Brötchen!) auf und schafft es soeben, den Weg von seinem Schlafzimmer zum Sofa zurück zu legen. Meine Frau ist aufgrund ihres Minijobs die angehörige Pflegende, weckt meinen Vater, richtet das Frühstück zu, fährt bei schönem Wetter mit ihm im Rollstuhl spazieren, bringt ihm nochmals gegen 16 Uhr ein Brötchen und bringt ihn (wenn ich anwesend bin mit mir gemeinsam) gegen 18 - 19 Uhr zu Bett.

Allerdings gibt es immer wieder (nahezu täglich) Situationen, die das Maß unserer Kräfte (und v.a. die Kräfte meiner Frau) zu übersteigen scheinen:

sei es eine verschmutzte Windel, die mein Vater in Selbstversuchen wechselt (bevor der Pflegedienst eintrifft), dabei stark schmiert und wir das Bad sowie verschmutzte Wäsche reinigen, oder inzwischen permanente Unhöflichkeit gegenüber meiner Frau. Dazu insbesondere vormittags laute Rufe durch das Haus, weil ein Vorhang zugegzogen werden soll oder eine Türe offen steht.

Ich sehe uns mittelfristig nicht mehr in der Lage, meinen Vater so zu versorgen, erst recht nicht, wenn sein körperlicher und geistiger Abbau so voran schreitet.

Was tun? Den Pflegedienst öfter bestellen? Einen Heimaufenthalt nahe legen?

Wie lange kann so ein auch für ihn unwürdiges Leben weitergehen? Seid mir nicht böse, es klingt hart, aber so ist es auch für ihn kein Leben mehr, das er sich wünscht.

Und wir müssen letztendlich planen, wie es weitergeht, nicht zuletzt, weil wir uns selbst schützen müssen.

An dieser Stelle kann ich nur jedem, der diesen Beruf ausübt oder selbst Angehörige pflegt und die oben geschilderten Situationen tragen kann, meinen größten Respekt und meine Bewunderung aussprechen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße Max

Pflege, Angehörige, Pflegedienst
Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Einarbeitung einer Pflegehlferin mit Behandlungsschein nach lg1 u. 2?

Guten tag zusammen.

Wie immer möchte ich zu allererst um vernünftige antworten bitten, so auch keine Beleidigungen oder Vorwürfe.

Also, ich bin seit dem 1.9.16 in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Davor hatte ich ein Praktikum vom 22.8.16 bis ende August. Es gab bis vor 3 Tagen keine Tourentafel mit den geregelten Touren von Patienten. In den Pflegemappen der Patienten waren auch keine Pflegeplanungen aufgeführt, wo man hätte nach lesen können, was bei einem Patient gemacht werden muss. In meiner Praktikumszeit, wurden mir nur 2 Patienten gezeigt, wie man diese pflegt und dies auch nur einmal. Ab dem 1.9.16 musste ich dann 7 Patienten morgens versorgen, wo ich erst mal ins kalte Wasser geschmissen wurde. Ich muss 2 Patienten Tabletten stellen und verabreichen, einem Trombosestrümpfe an ziehen und zudem noch eine Wundversorgung durchführen.

Ich habe noch keinerlei Erfahrungen im ambulanten Pflege Bereich, habe nur ein 6 wöchiges Praktikum im Pflegeheim absolviert. Davor habe ich noch nie in der Pflege gearbeitet.

Jetzt zur meiner Frage.

Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Einarbeitung im ambulanten Pflege Bereich? Wenn ja wo finde ich dieses?

Ich weiß dass man gewisse Dinge der Behandlung erst nach 2 Jahren Berufserfahrung durchführen darf, welche Dinge darf ich jetzt nur ausführen? Ist dies auch gesetzlich geregelt, wenn ja, wo finde ich dies detaliert beschrieben?

Pflege, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Gesetz, ambulante Pflege, Pflegedienst, Sozialgesetz, Sozialgesetzbuch
Darf der Pflegedienst 104 Euro für Hausnotruf-Einsatz abrechnen?

Hallo,

ich möchte etwas fragen.Mein Partner hat Pflegestufe 2 und ein Hausnotrufsystem,weil er Sturzgefährdet ect. ist,damit er da nur noch den Knopf drücken braucht wenn ich einkaufen bin und ihm geht's schlecht (Notfall).Die Schlüssel dafür sind beim örtlichen Pflegedienst hinterlegt.Also wenn mein mann den Hausnotrufknopf drückt kommt erst eine Frau vom Pflegedienst,der fast nebenan ist,vorbei um nach meinem Mann zu sehen und dann zu entscheiden ob sie den Krankenwagen ruft.Neulich war ich kurz im Supermarkt.Als ich weg war,stürzte mein Mann und aktivierte den Hausnotruf.Als ich zurück kam,fand ich ihn vor und er sagte mir,das er bereits den Hausnotrufknopf gedrückt hätte.Eine Viertelstunde später kam die Schwester vom Pflegedienst,und wir entschieden gemeinsam den Krankenwagen zu verständigen,weil meinem mann nach dem Sturz schwindlig war.Er kam auch 3 Tage in die Klinik.Heute bekam ich einen Anruf vom Pflegedienst,das ich 104 Euro zahlen soll,dafür das die Schwester vom Pflegedienst vorbei kam um nach meinem Partner zu sehen.Dazu muß ich sagen,das sie 10 Minuten da war und danach wieder wegfuhr.Ist das dafür nicht ein wenig viel Geld?Mein mann will jetzt nie wieder auf den Notknopf drücken und das Hausnotrufsystem abschaffen,weil ihm 104 Euro zu teuer sind.Das würde mir aber zur Last fallen,weil ich dann nur noch in angst und Schrecken lebe,wenn er alleine zuhause ist und der Hausnotruf abgeschafft wurde.Der Pflegedienst bot mir folgendes an,und zwar die 104 Euro über die Krankenkasse abzurechnen,weil mir angeblich jeden Monat 104 Euro zustehen würden,bzw. meinem Partner um Hilfe in Anspruch zu nehmen.Ich habe heute bei einem anderenPflegedienst nachgefragt und die meinten 104 Euro sei Wucher,ich müsse den Einsatz nicht bezahlen.Nun weiß ich nicht wer Recht hat,oder wie ich das händeln soll.Kann mir jemand einen rat geben,der sich damit auskennt?Mein mann hat Parkinson im Endstadium und Pflegestufe 2.Vielen Dank

Gesundheit, Pflegedienst

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