wenn der Freundin eine gesetzliche Betreuung an die Seite gestellt wird, dann wird der Freund, tägliche Besucher, "Kümmerer" und ehrenamtliche Betreuer, sogar mit verfügter Kontovollmacht praktisch in seinen Rechten beschnitten und praktisch kaltgestellt - denn allerlei Dinge laufen beim gesetzlichen Betreuer ganz anders ab als beim täglichen Umgang mit der zu Betreuenden normal - während zB der Freund ein P- Konto als adäquat erachtet, lehnt der gesetzliche Betreuer dies ab - soll sich der Freund und Vertraute der Frau jetzt mit dem gesetzlichen Betreuer oder mit der Freundin anlegen, um die Sachen nicht zu sehr an sich rankommen zu lassen?
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braucht ein gesetzlicher Betreuer extra Vollmachten, zB Bankvollmacht für eine Klientin, oder kann er in seiner Eigenschaft automatisch bestimmen?
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