Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

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Behinderte Menschen wegen Sanierung aus der Wohnung werfen zulässig?

Hallo, ich brauche dringen etwas Hilfe für meine schwerbehinderte, pflegebedürftige Mutter. In ihrem Haus wir saniert, sodass sie Ende Januar für einige Wochen aus der Wohnung soll. Sie sitzt im Rollstuhl und bekommt tagsüber Sauerstoff, sowie nachts maschinelle Beatmung. Auch muss sie sehr oft auf die Toilette (die während der Arbeiten komplett entfernt wird).

Die Hausverwaltung kann ihr keine Ersatzwohnung stellen, war aber bereit, ihr die Kosten für ein Hotelzimmer (ohne Verpflegung) zu bezahlen. Allerdings zahlen sie nicht die Pauschale, damit sie ihren Kater mitnehmen darf, an dem sie sehr hängt und gehen auch sonst nicht besonders auf ihre Situation ein.

Meine Mutter ist schwer depressiv und lässt sich sehr leicht einschüchtern, sodass sie dem erst mal zugestimmt hat. Zudem bekommt sie nur eine Grundsicherung, sodass es nicht in Betracht kommt, dass sie die Gebühren selbst bezahlt.

Nun ist meine Frage, ob mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen kann, mit der ich argumentieren kann. Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen, aber bin leider kein Jurist und blicke da so schnell nicht durch.

Meine Mutter weint nur noch den ganzen Tag und ich will das nicht einfach kampflos hinnehmen. Deswegen wäre ich sehr dankbar für jeden Zielführenden Rat. Sie hat übrigens die Pflegestufe 3, falls das wichtig ist.

Vielen Dank!

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