Behinderte Menschen wegen Sanierung aus der Wohnung werfen zulässig?

Hallo, ich brauche dringen etwas Hilfe für meine schwerbehinderte, pflegebedürftige Mutter. In ihrem Haus wir saniert, sodass sie Ende Januar für einige Wochen aus der Wohnung soll. Sie sitzt im Rollstuhl und bekommt tagsüber Sauerstoff, sowie nachts maschinelle Beatmung. Auch muss sie sehr oft auf die Toilette (die während der Arbeiten komplett entfernt wird).

Die Hausverwaltung kann ihr keine Ersatzwohnung stellen, war aber bereit, ihr die Kosten für ein Hotelzimmer (ohne Verpflegung) zu bezahlen. Allerdings zahlen sie nicht die Pauschale, damit sie ihren Kater mitnehmen darf, an dem sie sehr hängt und gehen auch sonst nicht besonders auf ihre Situation ein.

Meine Mutter ist schwer depressiv und lässt sich sehr leicht einschüchtern, sodass sie dem erst mal zugestimmt hat. Zudem bekommt sie nur eine Grundsicherung, sodass es nicht in Betracht kommt, dass sie die Gebühren selbst bezahlt.

Nun ist meine Frage, ob mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen kann, mit der ich argumentieren kann. Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen, aber bin leider kein Jurist und blicke da so schnell nicht durch.

Meine Mutter weint nur noch den ganzen Tag und ich will das nicht einfach kampflos hinnehmen. Deswegen wäre ich sehr dankbar für jeden Zielführenden Rat. Sie hat übrigens die Pflegestufe 3, falls das wichtig ist.

Vielen Dank!

Pflege, Haustiere, Mietrecht, pflegestufe, Behinderung, BGB gesetz
Wie kann man Staubsaugermotoren sinnvoll an Akkus betreiben?

Hallo liebe Leute,

der Titel klingt bestimmt sehr draufhauwürdig, aber ganz so bescheuert bin ich (hoffentlich) nicht. Ich plane einen Rollstuhlantrieb für meine Mutter zu bauen, da sie sich inzwischen nicht mal mehr von mir schieben lässt und einfach nur in ihrer Wohnung vor sich hin rottet.

Da ich gerade genug Ahnung habe, um mir das zuzutrauen, will ich ein sehr simples Design verwenden, das im Wesentlichen nur aus einem Rad mit angeschlossenem Motor besteht.

Jetzt war meine Idee, mehrere kleine Akkus (6 oder 12V) in Reihe zu schalten, undzwar so, dass ich einen niedrigen "Gang" mit 48V bekomme und einen "Turbo" mit 96V. Dazu würde ich dann bei Bedarf einfach eine zweite (identische) Batteriereihe hinzu schalten und damit einiges an Elektronik einsparen. Ích hab mir gedacht, 48V entsprechen ungefähr 20% der Nennspannung somit bei meinem 1000Watt-Motor etwa 200W, was aber vermutlich so nicht ganz richtig ist.

Da meine Mutter stark übergewichtig ist und ich weder besonders viel von Physik verstehe, noch brauchbare Bauanleitungen gefunden habe, tappe ich mit den Zahlen generell ein wenig im Dunkeln. E-Bikes haben ja oft 350 Watt, aber die sind ja auch nicht auf 6 km/h begrenzt (oder sind es jetzt 10?). Das bringt mich auch gleich zu der Frage, mit was für Drezhalen ich ungefähr rechnen muss, ob ein Getriebe zwingend nötig ist und wenn ja, von welcher Größenordnung ich ungefähr bei der Übersetzung ausgehen muss.

Man sieht, ich hab noch einige offene Fragen, aber ich hoffe mal, die Lücken lassen sich relativ leicht füllen.

Für jede sachdienliche Antwort jetzt schon herzlichen Dank!

P.S.: Nein, es ist nicht möglich, so ein Ding zu kaufen und nein, es ist auch nicht möglich, sowas über die Krankenkasse zu kriegen.

Elektromotor, Staubsauger, Rollstuhl
Was tun bei unerwarteten Mehrkosten beim Bestatter?

Hallo, und schon mal sorry für den langen Text. :) Kurz vorweg: Der unten geschilderte Fall ist bisher nicht eingetreten, also ist meine juristische Frage vollkommen hypothetisch.

Kürzlich ist mein Vater verstorben und wenn wir uns zuletzt auch nicht sehr nahe standen, habe ich mich entschlossen, meine Bestattungspflicht zu erfüllen. Da meine Firma kurz vor dem Bankrott steht und ich hauptsächlich von anteiligem ALG II leben muss, führte einer meiner ersten Wege zum Sozialamt, wo ich auch umgehend die (vorläufigen) Kostenübernahmescheine nach §74 SGB XII ausgestellt bekam. Direkt der nächste Weg führte mich in Begleitung meiner Tante zu einem nahegelegenen Bestattungsunternehmen, das man als etwas gehoben bezeichnen könnte. Ich gab sofort deutlich zu verstehen, dass die Bestattungskosten im Rahmen der bewilligten Gebühren (750,00€ + Krematoriumsgebühren) bleiben müssen und ich nicht in der Lage bin, Mehrkosten zu tragen (irgendwie logisch). Ich sagte ausdrücklich, dass ich mich woanders hin wenden würde, falls man mir kein entsprechendes Angebot machen könnte. Den Auftrag unterschrieb ich zunächst nicht. Die Organisation der Bestattung habe ich auf ihren Wunsch hin meiner Tante überlassen. Nun zum Problem: Heute war ich erneut beim Bestatter, nachdem ich vorher eine lange Radtour im Regen gemacht hatte, um beim Nachlassgericht das Erbe auszuschlagen und unterschrieb den Auftrag, nachdem man mir augenscheinlich einen großzügigen Nachlass von über 50% der Gesamtsumme gewährt hatte, um im Kostenrahmen zu bleiben. Durch meine schlechte körperliche und emotionale Verfassung in diesem Moment, unterschrieb ich etwas voreilig, da mir immer wieder freundlich versichert wurde, dass ich mir keine Sorgen machen soll. Zu Hause stellte ich dann fest, dass die Rechnung vorläufig ist, die Aufbewahrungskosten noch gar nicht erfasst sind und ein Organist bestellt wurde, den weder ich noch meine Tante geordert hatten (wir hatten im Gegenteil beide ausdrücklich gesagt, dass wir keine Musik wollen). Zudem wurde meiner Tante gesagt, der von ihr gewünschte Redner würde €10,00 (jawohl, 10!) kosten, tatsächlich sind es über €200,00. Nun befürchte ich, dass nach der Beerdigung eine weitere Rechnung auf mich zu kommen könnte, die ich dann natürlich nicht begleichen könnte (und unter diesen Umständen auch nicht begleichen wollen würde). Wie könnte man sich in so einem Fall verhalten? Könnte man § 123 BGB (arglistige Täuschung) geltend machen? Eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes wäre ja nicht mehr möglich. Worüber sollte man sich informieren, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein? Ich bedanke mich sehr herzlich für sachdienliche Antworten!

Betrug, arglistige-taeuschung, Beerdigung, Bestatter, Täuschung, Bestattungsunternehmen
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