Kaution vs. Schlüsselpfand beim Mietvertrag
Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
A mietet bei B eine Wohnung, A und B halten keine Kaution fest im Vertrag. B fordert aber von A ein "Schlüsselpfand" in Höhe von 2 Netto-Kalt-Mieten als Sicherheitsleistung. A und B sind sich über die Zahlung einig und B erhält von A dieses Schlüsselpfand (Bezeichnung auf Quittungsbeleg) in Bar.
Bei A hat sich gezeigt, das bei letzter NK-Abrechnung eine Nachzahlung fällig war, nun steht der Auszug von A an, ob die Wohnung sich in einen angemessenen Zustand befindet ist unklar, da von A unterschiedlichste Renovierungsarbeiten (auf eigenen Wunsch) durchgeführt wurden. (Begonnen und nur halb abgeschlossen zum Teil wie z.B. Fußleisten, etc.)
Jetzt zur Frage:
Wann muss B dieses Schlüsselpfand wieder auszahlen? Bar direkt bei Schlüsselübergabe ? Oder mit gleichem Verzug so wie er es bekommen hat? (es wurde in 2 Teilbeträgen gezahlt) - Kann B das Pfand einbehalten bis sich zeigt ob NK-Rückstände zu begleichen sind? - Das Pfand zur Beseitigung bestehender Mängel nutzen wie z.B. fehlende Fußleisten?
Für eine sachgemäße Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich habe nichts wirklich zutreffendes über so einen Sachverhalt gefunden. IdR. wird immer das Wort Kaution verwendet und ich weiß nicht ob das hier einen Unterschied macht.
mfg