Hallo zusammen,
ich habe bei einem Onlinehändler 10,5 kg Epoxidharz bestellt. Der Verkäufer hat jedoch die falsche Ware geliefert und dann noch versucht, seinen Fehler am Telefon schön zu reden. Ich habe daher von meinem Widerrufssrecht Gebrauch gemacht und die Ware zurückgeschickt. Bezahlt hatte ich per Paypal.
Der Verkäufer hat mir nun heute den Kaufpreis erstattet, hiervon jedoch knapp 35 € einbehalten, da er angeblich nur 9 kg Ware zurückerhalten hätte. Als ich ihn schriftlich zur Rede stellen wollte, forderte er mich auf, ich solle doch einen Gewichtsnachweis über die von mir aufgegebene Rücksendung beim Versandservice (Hermes) anfordern. Leider ist dies bei Hermes jedoch nicht möglich. Ich habe mich hier schon bei der Hotline erkundigt.
Ich habe den Verkäufer nun rein vorsichtshalber aufgefordert, er möge doch bitte ebenfalls einen solchen Nachweis beim Versandservice (DPD) anfordern. Ich habe leider keine AHnung, ob das dort möglich ist.
Frage: Was soll ich nun tun? Wer ist hier nun in der Beweispflicht? Und ist der Empfänger einer Postsendung nicht verpflichtet, diese bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen?
Danke!