PayPal-Konto gesperrt und über 100.000€ futsch?

Nach über 6 Jahren wurde mein PayPal Geschäftskonto Gestern (05.06.2019) "eingefroren". Der Grund ist hierfür, dass ich bei der Erstellung des Kontos noch minderjährig war. Heute bin ich 23 Jahre alt und Webdesigner.

Ich tätige seit 4 Jahren alle meine geschäftlichen sowie privaten Zahlungen über PayPal und hatte noch nie Probleme. Auf dem Geschäftskonto befinden sich aktuell knapp 90.000€ die ich in den letzten Jahren verdient habe. Nun habe ich keinen Zugriff mehr auf das Geld. 

Zunächst habe ich eine Email bekommen in der folgendes stand: 

"Wir haben ungewöhnliche Aktivitäten in Ihrem Konto festgestellt und wollen uns vergewissern, dass sich niemand ohne Ihr Wissen in Ihr Konto einloggt hat."

Daraufhin habe ich mich in mein Konto eingeloggt und wurde aufgefordert eine Kopie meines Ausweises hochzuladen.

Ein paar Stunden nachdem ich dies getan hatte und mein Konto weiterhin gesperrt blieb, wendete ich mich an den Chat-Support.

Dieser machte mir schnell klar, das mein PayPal Konto nun dauerhaft gesperrt bleiben würde, aufgrund der Tatsache das ich bei der Erstellung damals noch minderjährig war. Allerdings sagte mir der Support auch, das ich einfach nur einen neuen PayPal Account erstellen müsse und auf Diesen, wird dann der Betrag des alten Kontos hin überwiesen. 

Nun habe ich eine Email von PayPal erhalten in der folgendes steht:

Ich gehe mal davon aus das ich mein Geld so schnell nicht mehr sehen werde. 
Hat Jemand eine Idee? oder Ratschlag?

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Geld, Konto, PayPal
Kauf auf Rechnung ohne Käuferschutz bei PayPal getätigt, Ware ist nicht geliefert worden, muss ich PayPal nun bezahlen?

Ich habe Ware bei einem Onlinehändler bestellt. Dieser stornierte diese Bestellung circa 2 Wochen später mir gegenüber per Mail. Doch PayPal schickte er diese Stornierung nicht und überwies den von PayPal in Vorkasse bezahlten Betrag auch nicht zurück. Jetzt will PayPal Geld von mir obwohl ich keine Ware bekommen habe. Jetzt endlich nach etlichen Wochen und unzähligen Mails hat der Verkäufer eine Mail an Paypal gesandt, dass ich die Ware nicht bekommen habe und dass alle Kosten seinem Konto zu belasten sind. Ich hatte ihm mit einer Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei gedroht. Doch der Händler hat nun Insolvenz angemeldet und PayPal will immer noch Geld von mir, da kein Käuferschutz besteht. Ich hatte zum Zeitpunkt der Bestellung kein PayPal Konto. Kauf auf Rechnung hörte sich für mich sicher an und ich wollte eigentlich keine Käufe über Paypal machen. Irgendwie war mir der Laden zu gross und undurchsichtig. Jetzt war Kauf auf Rechnung aber doch nicht sicher, da PayPal sofort zahlt egal ob die Ware schon versandt wurde oder nicht. Die verspätete Stornierung seitens des Händlers reicht Paypal nicht um die Forderung mir gegenüber fallenzulassen und Rückgriff auf das Konto des Verkäufers zu nehmen, der ja jetzt auch noch insolvent ist, was er uns erst 4 Wochen später mitgeteilt hat.

Obwohl der Verkäufer betrügerisch gehandelt hat, will PayPal die Forderung nicht fallen lassen und Rückgriff nehmen, falls da jetzt noch Geld auf dem Konto des Verkäufers sein sollte. PayPal beruft sich immer nur darauf, dass es Kauf auf Rechnung war und ich dehalb keinen Käuferschutz habe. Zudem beruft sich PayPal auf seinen Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen, die besagt, dass PayPal nicht dafür haftet, wenn das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer nicht erfolgreich abgeschlossen wird.

In den Nutzungsbedingungen steht aber auch, dass PayPal Rückgriff nehmen kann, sollte der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieser hat ja weder die Ware geliefert, noch anfangs die Stornierung an Paypal weitergeleitet noch den Betrag an Paypal zurücküberwiesen.

Nun sagt unsere Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, dass ich nicht zahlen soll, da PayPal vor Gericht nachweisen müsste, dass ich die Ware bekommen habe, was ja nicht der Fall ist. Paypal will aber die Forderung bald an ein Inkassounternehmen abtreten. Dazu habe ich bloss gelesen, dass dieses auch erst einmal vor Gericht ziehen müsste und da ich keins Ware erhalten habe, müsste ich auch nicht zahlen.

Wer kennt sich aus mit solchen Käufen ohne Käuferschutz mit PayPal?

Recht, Inkasso, PayPal, Wirtschaft und Finanzen
Paypal / KSP-Anwälte seriös?

"Sehr geehrter Herr ---,

wir haben vergeblich versucht, Sie auf dem Postwege zu kontaktieren. Auf unser an Sie übersandtes Schreiben erhielten wir einen Postrückläufer mit einem Nichtzustellungsvermerk. Aus diesem Grunde versuchen wir Sie nunmehr erneut per E-Mail zu kontaktieren und haben Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!

Sie haben unser vorangegangenes Schreiben, welches wir Ihnen per E-Mail übersandt haben, nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung in Höhe von EUR --- zum Ausgleich zu bringen.

Für den Fall, dass Sie die Gesamtforderung nicht sofort in einer Summe zahlen können, bieten wir Ihnen an, die offen stehende Gesamtforderung in monatlichen Raten von mindestens EUR --- auf unserem angegebenen Konto zum Ausgleich zu bringen.

Sofern die oben genannte Frist fruchtlos verstreicht oder Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, wird die gesamte verbleibende Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Wir werden unserer Mandantin in diesem Fall empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen, Herrn --, zu tragen wären.

Das Vergleichsangebot in Höhe von EUR --- gilt ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, nur zu obigem Aktenzeichen und nur in der vorgenannten Frist"

ü. 30 Tage später:

"Sehr geehrter Herr ---,

[...] Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.

Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR --- bis spätestens zum

---

Hierdurch sparen Sie EUR ---. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.

Des Weiteren haben wir Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, nunmehr kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!

Sollten wir den fristgerechten Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an."

Es ist keine Phishing-Mail. Reagiert habe ich bis jetzt noch nicht.

Meine Anschrift, Namen, Geburtsort- oder Datum haben sie nicht.

Werden diese Anwälte das durchziehen?

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