Eine schon recht spezifische Frage zum PBefG Paragraph 22.
Im ÖPNV soll ja eine Beförderungspflicht gelten. Beispiel: Ich steige in den Zug ein und habe keine Fahrkarte. Bei einer Kontrolle muss ich dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt von - ich meine 60€ -bezahlen. Ggfs. weise ich mich aus, und entrichte das Entgelt im Nachhinein.
Was aber gilt, wenn ich an der Bushaltestelle stehe und kein Geld dabei habe, mitfahren möchte, und der Busfahrer/ die Busfahrerin (oft eine ganz reizende Spezies) will mich nicht mitnehmen? Kann ich mich auf Paragraph 22 PBefG berufen?