Was kann passieren?

Ich war heute einkaufen. 2 Flaschen Radler (für den heimweg, PET mit schraubverschluss) passten nicht in die tasche, also trug ich sie in der Hand (wollte sie eh unterwegs trinken). Als ich in den Bus stieg, wollte der Fahrer, dass ich damit draußen bleibe (er sah nicht, dass die 1. noch zu und 2. Wiederverschließbar). Ich steckte beide in die Jackentasche und sagte ihm, dass die zu ist. Erst dann fuhr er weiter. Eigentlich hatte ich vor, die 3 Minuten Fahrt zu nutzen, um beide 0,5l Flaschen zu leeren. Das tat ich dann nach dem aussteigen sofort. Und im nahen Penny holte ich mir noch ne 0,33l Dose Arapow (Vodka-Lemon+Lime) und exte die noch hinterher.

Was wär passiert, wenn ich das Bier nicht weg gepackt sondern es wie geplant getrunken hätte? Dies verstößt nicht gegen die beförderungsbestimmungen des Aachener Verkehrsverbundes bzw. der ASEAG https://avv.de/de/service/downloads?file=files/avv/files/service/downloads/tarifbestimmungen-befoerderungsbestimmungen/befoerderungsbedingungen.pdf&cid=5416). Auch ein Alkoholverbot gibt es nicht. Es fehlen entsprechende Schilder. Das einzige Schild ist folgendes:

Da ist lediglich eine Brauseflasche und keine Bierflasche zu erkennen.

Einen Fahrtausschluss/Beförderungsverweigerung kann es auch nicht geben, da die beförderungspflicht gemäß Paragraph 13 BoKraft gilt und die ausschlussgründe nicht vorliegen

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) § 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

Könnte das also konsequnzen haben?

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Recht, Gesetz, Bus, Hausrecht, ÖPNV

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