Hat der Krankenpfleger eine Straftat begannen?

6 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Ich sehe hier weder Nötigung noch Bedrohung. Da ja offenbar niemand was versucht hat, erst recht nicht. Nun kennen wir alle die genaue Situation nicht. Möglicherweise kann so eine Ankündigung ja sogar ein relevantes Instrument zur Gefahrenabwehr sein, wenn durch eine in möglicherweise nicht zurechnungsfähigem Zustand durchgeführte Handlung zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung führt. Ob das so gewesen wäre kann ich natürlich nicht sagen, da ich nicht weiß, welche Mesikamente und welcher Eingriff hier verwendet bzw. durchgeführt wurden.

Nur auf das Geschilderte bezogen, jedenfalls, liegt hier bestenfalls die Ankündigung einer Nötigungshandlung vor, was natürlich in keiner Weise strafrechtlich relevant ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Das klingt stark danach, dass du wichtige Aspekte der Gesamtgeschichte hier einfach geschickt übergehen willst... Was für Trouble gab es dann zuvor? Was für eine OP war das? Hast du unterschrieben, dass du dich gegen ärztlichen Rat selbst entlässt? Hat die Geschichte am Ende eventuell eine strafrechtlich relevante Komponente?


Hookah06 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:11

Ich war schon einmal zur OP dort und ohne Abmeldung gegangen. Und nein, ich habe nicht unterschrieben dass ich entgegen ärztlichen Rates gehe - dazu bin ich auch nicht verpflichtet.

Strafrechtlich relevant wird es, da man mir angedroht hat, mich festhalten zu wollen. Deshalb möchte ich jetzt diesen Mann vor Gericht ziehen!

HappyMe1984  21.09.2024, 23:13
@Hookah06

Wurdest du denn aufgehalten? Hat man dich festgehalten? Nee, oder?

Und wie wäre es, wenn du den Menschen im Gesundheitssystem, die eh schon völlig überlastet sind, mit ein bisschen mehr allgmeinem Anstand begegnen würdest, anstatt ihnen durch dein Handeln das Leben noch schwerer zu machen? Bricht dir dabei ein Zacken aus der Krone?

Hookah06 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:15
@HappyMe1984

Nein, aber auch der Versuch einer Straftat oder eben die Ankündigung einer Straftat kann eben strafbar sein.

Aber im Grunde hast du ja recht..

Erfüllt die Aussage des Pflegers den Tatbestand der Nötigung oder Bedrohung?

Er hat wohl versucht, Dich von einer Dummheit abzuhalten.

Sämtliche Unterlagen habe ich mit "v.c." signiert.

Zu welchem Zweck?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Was „nicht tragisch“ und „kleiner Eingriff“ ist, entscheidest nicht du, sondern das medizinische Fachpersonal.

Wenn du dich einfach aus dem Staub machst, obwohl du aus Sicherheitsgründen noch bleiben sollst, kann deine Krankenkasse dich in Regress nehmen, wenn es schief geht.

Das Fachpersonal kennt sich mit all diesen Faktoren aus, du aber bist einfach nur so‘n arroganter Wichtigtuer, der glaubt, die Welt hat sich um ihn zu drehen. Widerlich.


Hookah06 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:30

Es ist mein Leben und meine Verantwortung, also entscheide ausschließlich ich darüber und nicht irgendwelches Pflegepersonal!

Ausschließlich der Verantwortliche Oberarzt wäre ein Ansprechpartner mit dem ich mich zumindest auf ein kritisches Gespräch eingelassen hätte, aber nicht das Pflegepersonal.

Das ist weder Nötigung noch Bedrohung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, OP, Kreißsaal

Hookah06 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:09

Und warum nicht? Sind sie überhaupt juristisch ausgebildet? Hier wurde mir eine Freiheitsberaubung angedroht!

Jana174923  21.09.2024, 23:11
@Hookah06

Man darf dich festhalten wenn ein Grund dafür besteht ob das so ist kann ich anhand der Infos nicht beurteilen.

Eine Bedrohung ist das trotz allem nicht auch wenn es nicht gerechtfertigt sein sollte.

Hookah06 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:12
@Jana174923

Dieser Grund besteht jedoch nicht und von irgendwelchen Pflegern lasse ich mir schon gleich dreimal nix sagen. Auf arbeit läuft es auch nicht anders. Gespräche führe ich nur mit Akademikern, nicht mit Facharbeitern.