Trinkgeldabgabe-verweigern rechtens (Gewohnheitsrecht)?

Hallo Community,

ich arbeite(te) bis heute (von 09.2014-heute) bei einer Pizzaria als Fahrer auf 450€ Basis (Minijob). Gezahlt wird 8,50€ Mindestlohn. Arbeitsvertrag nur mündlich.

Seit dem 1.1.2015 wurde mündlich verkündet, dass auf Grund des Mindestlohns nun auch jeder Fahrer mehr verdient. Deshalb wurde "um die Kollegen des Innendienstes nicht zu benachteiligen", (bekommen ebenfalls 8,50€) eine Trinkgeldpauschale von 0,40€ pro Kunde eingefürt, welche die Personen vom Innendienst bekommen sollen (somit auch der Filialleiter). Wer damit nicht einverstanden ist, könne sofort gehen. Unbeachtet dessen, dass nicht jeder Kunde Trinkgeld gibt.

Meiner Info nach, ist das Trinkgeld, welches der Kunde dem Fahrer schenkt auch vollständiges Eigentum des Fahrers.

Heute habe ich an meinem letzten Arbeitstag die Trinkgeldpauschale nicht gezahlt.

Möglicherweise wird nun der Pizzeria-Besitzer versuchen diese zu "erzwingen" - mit welchen legalen bzw. nicht legalen Mitteln vermag ich hier nicht zu nennen. Der Lohn wird immer zum 15. des Folgemonats gezahlt.

Kann der Pizzeria Besitzer ggfs. Gewohnheitsrecht geltend machen, da ja vom 01.01.2015- bis vor kurzem immer gezahlt wurde oder bewegt er sich selbst auf rechtlich dünnem Eis, sollte er irgendwelche "Tricks" versuchen?

Noch kurz zu Info: Die Trinkgeldpauschale wird immer am Ende der Schicht in eine frei zugängliche Spardose am Emfangstresen geworfen. Ob die Aufteilung gerecht (meiner Meinung nach nein) oder überhaupt erfolgt kann man nicht sagen.

Für rechtlich fundierte Antworten oder konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar. :)

-keinguterfrager

Betrug, Trinkgeld, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Gewohnheitsrecht, Abgabe
Wie kann man einen Minijob wieder abmelden?

Hallo,

ich brauche ein paar Tipps von jemanden der sich mit der An-/ Abmeldung von Minijobs auskennt.

Folgende, etwas verzwickte, Situation: Ich habe mit mehreren Gesellschaftern eine GbR bei der wir uns von einem Gesellschafter vor einigen Monaten (im Streit) getrennt haben. Dieser Gesellschafter hat vor 2 Jahren einen Grafikdesigner auf 400€ (Minijob) Basis angemeldet welcher auch bei uns eine Zeit lang im Rahmen dessen tätig war. Der Grafikdesigner ist allerdings seit 1 Jahr nicht mehr auf 400€ Basis aktiv sondern freiberuflich (arbeitet also auf eigene Rechnung). Nun habe ich erfahren das uns die Minijobzentrale trotzdem weiterhin monatlich Beiträge (Renten, Sozivers.) pauschal bis heute vom Geschäftskonto hierfür abbucht. Ich habe nun unseren Ex Gesellschafter angerufen und ihn gefragt wie man diesen Minijob wieder abmelden und die zuviel bezahlten Beiträge zurückfordern kann... Dieser meinte das man den Minijob nicht abmelden kann weil eine Versicherungsnummer fehlen würde und man diese für eine Abmeldung braucht...(was das für eine Nummer ist und woher ich die bekomme wollte der nette Ex Kollege dann nicht mehr sagen, auch nicht WIE er überhaupt jemanden ohne diese Nummer bei der Minijobzentrale anmelden konnte...)

Die Frage nun an die Experten: Könnt ihr mir sagen um welche Nummer es hier konkret geht, wo ich diese herbekomme und wie ich diesen Minijob endlich abmelden kann und die zuviel bezahlten Beiträge (mittlerweile 4 stellig) zurückfordern kann? Bin für jede Info dankbar.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Steuern, Geld, Versicherung, Minijob, Gewerbe, Rentenversicherung
Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

Hallo,

Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich bis zu 450 € verdienen kann. Seit letztem Monat (01.04.2015) habe ich nun einen zweiten Job, welcher allerdings als kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen im Jahr zählt. Soweit ich mich bisher richtig belesen habe, werden diese beiden Jobs nicht mit einander verrechnet, sprich man kann mehr als 450€ insgesamt pro Monat verdienen ohne Steuern und Sozialversicherungen zahlen zu müssen. Ist das richtig?

Nun hat mir gestern mein neuer Arbeitgeber (bei der kurzfristigen Beschäftigung) gesagt, dass er mich letzten Monat versehentlich falsch angemeldet hat. Er hatte mich nicht als kurzffristige Beschäftigung angemeldet, sondern ebenfalls als Minijob auf 450€. Also hatte ich im April zwei Minijobs auf 450€Basis und bin natürlich auch über 450€ gekommen (155€+640€). Natürlich hat er gesagt, dass er es für nächsten Monat direkt umändern wird und auch nachträglich für den April abändern wird.

Ist dies überhaupt möglich? Kann man nachträglich einen Job auf 450€ Basis als kurzfrisitge Beschäftigung quasi "ummelden"? Gibt es irgendwelche Konsequenzen? Wird die Minijobzentrale auf mich oder auf meine zwei Arbeitgeber zu kommen? Wenn ja, wann? Kann ich verhindern dass die Minijobzentrale auf meine beiden Arbeitgeber zukommt?

Da ich mich mit einem der Chefs nicht besonders blendend verstehe, würde ich ein Schreiben von der Minijobzentrale,das besagt,dass Steuern und Sozialabgaben nachgeleistet werden müssen gerne vermeiden.

Ich weiß es ist ein komplizierter Fall! Wäre für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Geld verdienen, Steuern, Recht, Minijob, Anmeldung

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