Wohnungsübergabe: Zustand Rohbau! Zulässig?

Wir müssen dringend eine Wohnung für unseren Opa anmieten und habe eine geeignete Wohnung in der Nähe gefunden. Heute war Schlüsselübergabe. Auf den ersten Blick schien alles soweit in Ordnung bis auf einige gesprungene Fliesen, stark vergilbte Türrahmen und kleine Löcher in den Reegips-Platten. Aber jetzt finden wir immer mehr Mängel!!! - Die Duschwanne ist nicht mehr richtig abgedichtet, in den Ecken der Dusche sitzt schwarzer Schimmel. - Die Reegips-Platten sind teilweise sehr löchrig, d.h. die Platten wurden beim Entfernen der Tapeten beschädigt. Es sind noch sehr viele Tapetenreste an den Platten, ein Spachteln und Abschleifen der kompletten Wände ist erforderlich. - Die Decken wurden beim Streichen stark mit Farbe von den Wänden beschmiert und sind zudem sehr stark vergilbt (nehme an eine Raucherwohnung!) - Die ganzen Fußleisten (Stein, komplett gefließte Wohnung), sind mit Wandfarbe gestrichen wurden (Flieder, Hellblau und weitere "dezente" Farben)! - Fliesen sind hohl, d.h. kein Estrich drunter oder der Boden ist schief. Außerdem ist der Spachtel zwischen den Fließen teilweise rausgebrochen - Türrahmen und Türen sind dermaßen vergilbt und mit Farbe und Tapetenresten versehen, dass sie eigentlich auch einmal komplett abgeschliffen und neu lackiert werden müssten!

Ist einem Mieter eine Wohnung in so einem Zustand überhaupt zuzumuten? Mir kommt die Wohnung schlimmer vor als ein Rohbau. Muss der Vermieter hier für anfallende Arbeiten zahlen oder ist ein Erlass von einer halben oder ganzen Monatsmiete angemessen? Tapeten ankleben nach normalem Grundieren der Reegips-Platten ist gar nicht möglich! Kann ich darauf bestehene, die Mängel am Montag noch nachträglich dem Übergabeprotokoll hinzuzufügen? Besteht ansonsten die Möglichkeit den Mietvertrag noch rückgängig zu machen?

P.s. Die Wohnungen sind gerade mal 4 Jahre alt, es handelt sich um einen Neubau einer Wohnbaugenossenschaft! Der Zustand ist aber schlimmer als von meiner Wohnung aus den 30er Jahren!!! Für 60 qm fällt eine Miete von ca. 700 Euro an!

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Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.

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