Hallo, ich möchte mir gerade einen Mercedes-Benz C219 CLS 63 AMG als Gebrauchtwagen kaufen. Habe mir den Wagen bereits angesehen und auch eine Probefahrt gemacht… bisher hat soweit alles gepasst.
Heute ließ mir der Händler den Kaufvertrag per E-Mail zukommen, worin steht, dass das Auto „im Kundenauftrag“ verkauft werden soll. Das hat der Verkäufer bisher so nicht erwähnt.
Kann der Händler die Gewährleistung tatsächlich damit ausschließen?