Handyvertrag wesentlich langsamer als vereinbart, rausklagen aus dem Vertrag möglich?

Ich habe seit einer Weile einen Handyvertrag bei freenet. Dort ist der geschätzte Maximalwert der Datenübertragungsraten angegeben mit 225 Mbit/s. Es ist mir klar, dass dieser Wert praktisch so gut wie nie erreicht werden kann, doch mein Speedtest ist dann doch sehr deutlich davon entfernt. ( siehe Screenshot) Dabei macht es auch nur minimalen Unterschied zu welcher Uhrzeit (selbst in der tiefsten Nacht) gemessen wird und auch draußen wird nicht einmal 35-40 % der angegebenen Werten erreicht. Dabei ist ein LTE Mast bei mir ganz in der Nähe. (ca 1 km entfernt) Wohne in einer größeren Stadt recht zentral.

Das ist jetzt um ca 22 Uhr entstanden, ist klar, dass sich zu dem Zeitpunkt eine Menge Leute im Netz befinden, aber 10% der Leistung ist doch schon echt frech.

Im Internet wird behauptet, man könne sich aus seinem Vertrag rausklagen, sollte die erbrachte Leistung unter 50 % des Versprochenen liegen, jetzt frage ich mich ob jemand damit bereits Erfahrungen gemacht hat etc.

  • Mit einem Urteil vom 07.05.2009 hat auch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) entschieden, dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die tatsächliche Bandbreite weniger als die Hälfte beträgt. Hier stützte das Gericht die außerordentliche Kündigung zwar auf § 626 BGB, im Ergebnis macht das aber keinen Unterschied.
  • Ähnlich sah es auch das Amts­gericht München am 07.11.2014 (Az.: 223 C 20760/14). Nach Meinung der Richter darf der Kunde wegen Wegfalls der Geschäfts­grund­lage außer­ordentlich kündigen, wenn bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s dauer­haft nur 6 Mbit/s ankommen. Die AGB-Klausel stehe dem in einem solchen Fall nicht entgegen.
  • Neben einem Recht auf außerordentliche Kündigung könnte Ihnen sogar noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. So sprach etwa das Amtsgericht Montabaur in seinem Urteil vom 04.08.2008 (Az.: 15 C 168/08) einem Kunden die Extra-Kosten für einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu.

Vielen Dank fürs Antworten :)

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