Was übersehe ich bei dieser Steuererklärung als Werkstudentin?

Hallo an alle,

da ich als Werkstudentin angestellt bin, wollte ich in diesem Zuge meine erste Steuererklärung einreichen. Da ich mein Studium selbst zahle (Privates Studium), wollte ich diese Kosten absetzen.

Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass man als "Werkstudentin" folgende Privilegien hat:

"Üben Studenten neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend für das Studium aufgewendet werden (Werkstudentenprivileg)."

Frage: Obwohl das zu versteuernde Einkommen durch die Fortbildungskosten gesunken ist, verstehe ich nicht, warum ich jetzt eine Nachzahlung habe. Müssten die Fortbildungskosten nicht die Steuerlast ausgleichen, welche sich durch die Einnahme aus dem Pensionsfond erhöht hat?

Falls ich für euch relevante Informationen vergessen habe, teile ich euch diese gerne mit.

PS: Bei der ersten Steuererklärung ist man leider etwas überfordert, wenn es zu solchen Situationen kommt.

Vielen Dank an alle.

Steuererklärung 2023 - Werkstudentin

  • Einkünfte: Bruttoeinkommen von 22.006 € als Werkstudent

Abzüge:

  • Werbungskosten: 318 € (Tagespauschale).
  • Fortbildungskosten: 2.069 € für ein privates Studium.
  • Altervorsorgeaufwendungen: 2.031 €
  • Zusätzliche Einkünfte: 1.286 € aus einem Pensionsfonds, ausgezahlt nach der Ausbildung durch ausscheiden aus dem Unternehmen.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Nach allen Abzügen belief sich das steuerpflichtige Einkommen auf 18.874 € (laut Finanzamt).
  • Steuern: Mein Arbeitgeber hat 1.158 € Lohnsteuer abgeführt, aber das Finanzamt berechnet eine Einkommenssteuer von 1.671 €, was zu einer Nachzahlung von rund 560 € führt.
  • Vergessen anzugeben: Ich habe etwa 1.420 € für meine gesetzliche Krankenversicherung selbst gezahlt und vergessen, diese in der Steuererklärung anzugeben. Das werde ich noch nachreichen.
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Gehalt erst nach 2 Monaten?

Hallo alle zusammen, ich bin derzeit noch Schülerin und habe mich dazu entschieden einen Schülerjob zu machen.

Es lief die ersten paar Monate ganz gut bis die Chefin vor 1 Woche mein Gehalt „vergessen“ hatte und es war dann zu spät. Für Kontext: ich bekomme mein Gehalt immer am 15 des jeweiligen Monats und habe es immer so bekommen, bis ich gesehen habe das ich nur den Lohn für einen Tag/3 Std. Arbeit bekommen habe. Später ist mir aufgefallen dass das das Gehalt für August war was ich nicht bekommen habe, da ich im August tatsächlich nur 1 mal arbeiten war.

Daraufhin habe ich sie angeschrieben da ich das Gehalt vom 15.09-15.10 erwartet habe wie die sonstigen Monate davor und sie antwortete darauf dass ich ja im August so wenig gearbeitet habe. Ich meine daraufhin dass das doch schon 2 Monate her ist.

Und dann kam folgende Antwort:

Weil die Abrechnung des Lohnbüros findet am

20. des Monats statt. Weil wir die Lohnsteuer und Krankenkassen bis zum

27. des Monats melden müssen. Dann geht es zum Steuerberater und dann bekomme ich die Lohnauszahlungsliste.

Bürokratie in Deutsch-land. Deswegen ist Lohn Auszahlung am 15. des Folgemonats. Da wir aber nur abrechnen können, was stattgefunden hat, rechnen wir nicht den tatsächlichen Monat ab, sondern die Stunden vom

15.-15.

Also zur Erklärung: 15.1.-15.2.(gearbeitete

Stunden) 20.2. Berech-nung. 15.3. Auszahlung.

jetzt ist meine Frage ob das so ganz rechtens ist ?

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