Eine Terassenüberdachung wurde bestellt.
Unterkonstruktion und Dach (Verbundsicherheitsglas) werden getrennt geliefert.
In der AB steht "Lieferbedingungen - eigener Fuhrpark, frei Bordsteinkante"
Bei den Versandbedingungen steht dann: Bei schweren Produkten ist ggf. die Mithilfe einer zusätzlichen Person (kundenseits) notwendig. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante
Die Gläser wiegen in Summe knapp 800kg - der Händler meinte nun ich müsste beim Abladen helfen - steht da ja auch drin - dem hätte ich bei Bestellung ja zugestimmt.
Aber - bedeutet "frei Bordsteinkante" nicht eben das der LIEFERANT das ablädt (bis zur Bordsteinkante eben).
Was wäre wenn ich beim Abladen stolpere und ein Glas zerbricht?