Eine Terassenüberdachung wurde bestellt.

Unterkonstruktion und Dach (Verbundsicherheitsglas) werden getrennt geliefert.

In der AB steht "Lieferbedingungen - eigener Fuhrpark, frei Bordsteinkante"

Bei den Versandbedingungen steht dann: Bei schweren Produkten ist ggf. die Mithilfe einer zusätzlichen Person (kundenseits) notwendig. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante

Die Gläser wiegen in Summe knapp 800kg - der Händler meinte nun ich müsste beim Abladen helfen - steht da ja auch drin - dem hätte ich bei Bestellung ja zugestimmt.

Aber - bedeutet "frei Bordsteinkante" nicht eben das der LIEFERANT das ablädt (bis zur Bordsteinkante eben).

Was wäre wenn ich beim Abladen stolpere und ein Glas zerbricht?