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Ist jemanden Schütteln eine KV oder Nötigung nach 240?

Hei ich lern grad Eingriffsrecht für ne Klausur.
Im SV handelt es sich NICHT um ein Kind oder ähnliches. Sondern einfach darum, dass der Mann seine Frau gepackt und geschüttelt hat.

(Es geht um Wohnungsverweisung und da müssen eben die konkreten Anhaltspunkte aus dem SV subsumiert werden - also kein realer SV sondern einfach n SV als Übung. Keine Sorge)

Ich finde da würde nämlich beides irgendwie passen.

Gesundheitsschädigung meint jedes hervorrufen oder steigern eines pathologischen Zustandes also jede negative Abweichung vom körperlichen normalzustand.

darunter passt das ja eig ganz gut. Weil ein normaler Mensch wird nicht geschüttelt und das empfinden das man während des schüttelns empfindet, je nach Stärke, ist durchaus eine negative Abweichung vom Soll Zustand.

Nötigung würde meiner Ansicht nach aber auch irgendwie passen.

Gewalt meint eine körperliche Kraftentfaltung beim Täter und körperlich empfundene Zwangswirkung beim Opfer, die nach der Vorstellung des Täters dazu bestimmt und geeignet ist, tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder unmöglich zu machen.

im SV gehts darum dass der T nicht wollte, dass die O mit den anderen Männern spricht.
deswegen wäre das ja wahrscheinlich nach den Vorstellungen des T geeignet, um die O in Zukunft davon abzuhalten.

Kann ja theoretisch auch beides sein, bin mir hier aber gerade nicht 100 Prozent sicher

Lernen, strafbar, Klausur, Körperverletzung, Nötigung, Strafrecht

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