Kriegt man zusätzlich Wohngeld, wenn man eine weitere Ausbildung macht oder hängt das an verschiedenen Faktoren zusammen wie das Alter?
2 Antworten
Wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum bist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und eine weitere Berufsausbildung machst, dass benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichst, wäre auch Wohngeld möglich.
Denn in einer Zweitausbildung oder Studium besteht im Regelfall kein Anspruch mehr auf BAB - oder Bafög - auch dem Grunde nach nicht, denn wenn man in der Erstausbildung oder Studium wäre, bestünde zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und dann wäre das Kind selber von Wohngeld ausgeschlossen.
Dem Grunde nach bedeutet, das Kind bekäme nur deshalb kein BAB - oder Bafög - weil das Einkommen der Eltern oder die eigene Azubivergütung des Kindes zu hoch wäre und auch dann wäre das Kind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Hast Du also schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, bist Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum, kann Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Dein Einkommen sollte so hoch sein, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter min.noch um die 80 % zur Verfügung hast.
Das wären von derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. 80 % um die 450 Euro nach Zahlung deiner Warmmiete.
oder hängt das an verschiedenen Faktoren zusammen
Genau.