Darf das einfach so abgerechnet werden. Lastschrift, Inkasso?

Hallo

am 06.10. war ich für 107,18€ beim einkaufen. Ich hab mit Karte bezahlt und den Beleg unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto nicht genügend gedeckt und der Betrag wurde nicht abgebucht.

Mir war das gar nicht so bewusst (ist ein 2. Konto auf dem ich nicht so oft nachschaue, da ich eigentlich nur ab und zu Geld überweise und ansonsten immer wieder mal damit zahle...) Nun kommt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Sie schreiben folgendes:

"Mit dem Scheitern dieses Lastschrifteinzugs befanden Sie sich bereits im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung). Hinzu kommt, dass eine schuldhafte Verletzung der Lastschriftabrede (vgl. BGH NJW 2009, 3570, 3571) vorliegt, so dass die Nebenforderungen auch unter diesem Gesichtspunkt ersatzfähig sind.

Inzwischen hat uns die Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der offenen Forderungen beauftragt. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir berechtigt, gemäß RVG abzurechnen, so dass sich unsere Forderungen wie folgt zusammensetzt:

  1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 107,18€
  2. Bankrücklastschriftkosten 1,50€
  3. Adressermittlungskosten 10€
  4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90€
  5. Geschäftsgebühr (§§ 280, 241, 286 BGB, NR. 2300 VV RVG) 45€
  6. Auslagen (§§ 280, 241, 286 BGB, Nr. 7002 VV RVG) 9€ offener Rechnungsbetrag: 182,58"

ist das alles rechtens? Ich finde das krass viel, weil das fast so hoch ist wieder Rechnungsbetrag an sich. Habe ja vorher nicht einmal eine Rechnung, Mahnung oder irgendwas bekommen, dürfen die das einfach so abrechnen?? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Liebe Grüße Janine

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