Ich habe seit September die Payback Visa Karte der BW Bank.
Nun hatte ich eine Rücklastschrift bei der ersten Lastschrift meiner Teilzahlung der Visa Karte und die Karte wurde direkt von der BW Bank gekündigt.
Ist das zulässig?
Die Lastschrift erfolgte am 21.09. und wurde von meiner Bank direkt zurückgegeben und der Betrag wurde am 30.09. von mir überwiesen als ich per Post von meiner Bank informiert wurde über die Rücklastschrift.
Im Internet finde ich zu den AGBs nur folgendes:
Tilgung/Kündigung: Die Kreditrückzahlung erfolgt in Höhe der vereinbarten Rate, mindestens jedoch 50,– €. Der Ausgleich der Rate erfolgt nach Erhalt der Monatsrechnung durch Lastschrifteinzug. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den Kreditrahmen, so wird die Differenz nicht kreditiert. Sie ist sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von sieben Tagen durch Einzahlung auszugleichen. Sie sind berechtigt, den Kredit jederzeit durch Einzahlung auf das Kartenkonto ganz oder teilweise zu tilgen. Die Bank ist berechtigt, den Kreditrahmen fristlos zu kündigen und sofortige Rückzahlung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 498 BGB oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegen.
Ist es also rechtens, dass die Karte direkt gekündigt wurde?