Wie will die AOK meine Beiträge zwangsweise einziehen? Und was kann ich dagegen machen?

Hallo allerseits! Ich suche seit Monaten nach einer freien Stelle, habe aber bisher nichts gefunden. Zurzeit bin ich seit mitte Juni gering beschäftigt, wo ich bei einem Eventausstatter gelegentlich zum Einsatz fahre, für den Juni waren es 32 EUR, jetzt wird es knapp unter 400 EUR sein... Ich bin beim Jobcenter gemeldet, ich habe immer noch keine Arbeitsstelle, aber Angebote schicken die schon seit April nicht mehr! Nun erhielt ich heute ein Schreiben der AOK, wo ich 1430,25 EUR noch zu zahlen habe. Da war ich etwas geschockt, da ich annahm dass das Jobcenter wenigstens das übernimmt, auch wenn mein Antrag noch "nicht durch ist. Zudem hatte ich kein Schreiben bekommen, wo für die früheren Monaten die Beitragszahlungen gefordert wurden, ansonsten würde ich da wo ich das Geld noch übrig hatte einen gewissen Beitrag einzahlen, auch wenn es für die 3 Monate nur gereicht hätte.. Ich kann das unmöglich zahlen, so innerhalb einer Woche!! Ich hatte vor für einen Job umzuziehen und Führerschein zu machen, das kann ich mir wohl beides knicken..

Im Schreiben steht jetzt, wenn ich die Einzahlungsfrist nicht einhalte, würden sie den Beitrag zwangsweise einziehen. Bedeutet das etwa, sie können auf mein Postbank-Konto zugreifen, wo ich dann auf einmal -1430,25 EUR drauf habe?? Weil, da ich ja nicht in diesem Maße beschäftigt bin, wo ein Bankonto erforderlich ist, kann ich mein Gehalt per Überweisungscheck zahlen lassen und mein Bankkonto kündigen.. das würde ich jedenfalls in Betracht ziehen, einfach kein Konto haben und mich nicht beklauen lassen. Wenn der Staat und die öffentlichen Behörden mich nichtmals unterstützen, dass ich einen Job bekomme, womit ich mein Geld verdienen kann, wenn das Jobcenter keine Verantwortung übernimmt, dann gibt es halt auch kein Geld!! Ich kann das einfach nicht mehr, ich werde Suizid begehen oder wenn es misslingt, werde ich wenigstens ein Fall fürs Sozialamt sein, wenigstens muss ich mich dann da nicht mit der Arge rumärgern...

Schulden, Recht, Krankenversicherung, Finanzierung
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

Schwangerschaft, Recht, Minijob, Rechte, Krankenversicherung, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen/2 Erhöhungen Düsseldorfer Tabelle verpasst? Rückforderung Beiträge Krankenversicherung?

Hallo. Ich zahle Kindesunterhalt gemäß einvernehmlicher Einigung und Düsseldorfer Tabelle pünktlich und stets in voller Höhe. Zu Geburtstagen der Kinder habe ich selber immer die Zahlbeträge erhöht. Dies aber bisher auf Basis eines veralteten Ausdrucks der Düsseldorfer Tabelle. Die letzten beiden Erhöhungen sind mir dadurch entgangen. Auch habe ich bisher auf freiwilliger Basis eine private Krankenversicherung der Kinder bezahlt. Nach mehreren banalen Streitigkeiten unter den Eltern habe ich Post von einem Anwalt der Ex erhalten. Neben unwichtigen Themen wird dort der durch die verpassten Erhöhungen entstandene Rückstand abgemahnt. Entgegen bisheriger Gepflogenheiten hat meine Exfrau mich nicht ein Mal auf die Erhöhungen selbst angesprochen. Ich habe den Rückstand sofort überwiesen. Nun erhalte ich die Rechnung des Anwalts meiner Ex. Aus dem Gesichtspunkt des Verzuges soll ich verpflichtet sein, dir Kosten zu zahlen. Allerdings ging es in dem Anwaltsschreiben auf 4 Seiten lang und breit um andere Streitthemen. Nur 1/5 des Schreibens, ganz am Ende, drehte sich um den Rückstand. Als Gegenstandswert wird die Höhe des Rückstands angegeben.

Meine Fragen an Sie/Euch:

  • Muss ich die Rechnung des Anwalts der Ex bezahlen?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, die PKV der Kinder zu bezahlen? Dies wird von der Gegenseite verlangt. Ich habe angeboten, die Kinder kostenlos über mich in der GKV zu versichern.
  • Kann ich die gezahlten Beiträge zur PKV zurückfordern? Sie übersteigen den erledigten Rückstand bei Weitem.Falls ja, für welchen Zeitraum?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüße

Gregor

Finanzen, Recht, Anwalt, Unterhalt, Scheidung, Krankenversicherung, Anwaltskosten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankenversicherung