Ist eine kirchliche Hochzeit nach einer Scheidung möglich?

9 Antworten

In eurem Fall ist lt. Kirchenrecht sowohl eine ökumenische, als auch eine katholische Trauung möglich.

Ob ihr katholisch heiraten könnt, hängt davon ab, ob dein Partner aus katholischer Sicht bereits verheiratet ist oder nicht.

Wenn die frühere Frau deines Partners verstorben sein sollte, dann steht einer neuen Heirat nichts im Wege.

Wenn die frühere Frau deines Partners noch lebt und katholisch ist oder war, dann war die rein standesamtliche Eheschließung aus katholischer Sicht nicht gültig (es sei denn, die katholische Partnerin hätte vorher eine kirchliche Ausnahmegenehmigung für eine nur standesamtliche Eheschließung eingeholt). Wenn die alte Ehe aus katholischer Sicht nicht wirksam geschlossen wurde, dann steht einer neuen, diesmal wirksam geschlossenen nichts im Wege.

Wenn dein Partner und seine frühere Frau zum Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung getauft waren, aber beide noch nie der katholischen Kirche angehört hatten, dann erkennt die katholische Kirche die standesamtliche Eheschließung als gültig an, sodass eine kirchliche Eheschließung mit einem anderen Partner nicht möglich ist.

Wenn die frühere Frau deines Partners ungetauft war, dann wird die standesamtliche Eheschließung von der katholischen Kirche zwar grundsätzlich als gültig anerkannt. In diesem Fall besteht aber eventuell die Möglichkeit, diese Ehe aus kirchlicher Sicht für aufgelöst zu erklären. Das Verfahren ist recht aufwendig, es wird zunächst auf Bistumsebene durchgeführt, dann wird alles der Glaubenskongregation vorgelegt, letztlich entscheidet der Papst. Voraussetzung für eine solche Eheauflösung "in favorem fidei" ist auf jeden Fall, dass die erste Ehe nicht an deinem neuen Partner und auch nicht an dir gescheitert ist. Wurde die erste Ehe vom Papst aufgelöst erklärt, kannst du deinen Partner kirchlich heiraten.

Wenn nach allen diesen Regelungen eine kirchliche Eheschließung nicht möglich ist, wäre noch zu prüfen, ob die erste Eheschließung deines Partners vielleicht deshalb aus katholischer Sicht nichtig war, weil oder seine Frau damals Punkte abgelehnt haben, die aus katholischer Sicht zum Wesenskern der Ehe gehören, etwa die Verpflichtung zu lebenslanger Treue oder die Bereitschaft, Kinder zu bekommen. Wenn das der Fall wäre, könnte die alte Eheschließung in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess überprüft werden.

Da du katholische Theologie studierst, hast du vermutlich die Möglichkeit, einen für Kirchenrecht zuständigen Professor oder wissenschaftlichen Mitarbeiter anzusprechen, der dir zu deiner konkreten Situation Auskunft geben kann. Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit, die Sache mit dem für dich zuständigen Pfarrer zu besprechen.

ischdem  18.07.2020, 10:56

warum studiert ER und weiss nicht die Bibel ? schon merkwürdig

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Athina333  08.05.2021, 01:10

Den Papst muss man auf keinen Fall bemühen. So kompliziert ist es nicht, katholisch zu heiraten, wie es in diesem Fall gewünscht wird!

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Wieso musst du hier nach den katholischen Gegebenheiten fragen? Du sitzt doch an der Quelle, mit deinem Studium der katholischen Religion.

Da kommt es bestimmt auf etliche Details an, gerade im Bezug auf DEINE angestrebte berufliche Zukunft. Ein katholischer Normalbürger kann bestimmt einen geschiedenen Protestanten heiraten, der nur standesamtlich verheiratet war. Ob dass auch auf eine Person zutrifft, die in irgendeiner Form beruflich mit der katholischen Kirche verbunden ist solltest du am besten mit deinen Profs klären und es möglichst wasserdicht machen. Sonst bist du zwar mit einem geschiedenen Protestanten verheiratet aber dauerhaft ohne kirchliche Anstellung.

Ja glaub schon weil vor Gott war er nie verheiratet ;)
Bei meinen Eltern war's auch so aber sie haben dann doch nur Standesamtlich geheiratet weil meine Mutter nicht kirchlich wollte... Aber es wäre gegangen :)

Die Ehe ist nur bei Katholiken ein Sakrament, deshalb ist sie auch nur mit kirchlicher Trauung gültig. Ev. Christen heiraten bereits gültig auf dem Standesamt, eine kirchliche Trauung ist dazu nicht notwendig. Die nur standesamtliche Eheschließung eines ev. Christen wird deshalb nach Kirchenrecht von der kath. Kirche als gültig anerkannt. Eine kirchliche Trauung mit deinem Partner wäre also nach deiner Beschreibung nicht möglich.