Kann mich jemand verklagen wenn ich über eine Verkaufsplattform ein verkauftes Produkt nicht liefern kann und selber vom Verkauf zurücktrete?

Hallo liebe Community, Meine Frage steht oben. Die Fakten sehen so aus: Ich habe über Shpock eine Stange Heets von Philipp Morris verkauft, die ich selber geschenkt bekommen habe. Aber ich nutze das Iqos Gerät nicht mehr und habe jetzt diese "Zigaretten", welche unter Pfeifentabak laufen, verkauft. Allerdings gab es Probleme. Bei dem ersten Versandversuch hat mir der Käufer womöglich eine falsche "Adresse" seiner Paketstation genannt. Die Post konnte es nicht zuordnen und das Paket kam zurück. Beim zweiten Versuch hab ich eine richtige Adresse bekommen, aber die Post hat den Empfänger nicht antreffen können. Jetzt wurde das Paket ebenfalls zurückgeschickt. Und irgendwann ist ja auch mal genug. Jetzt weigere ich mich das Paket ein drittes mal zu versenden und möchte den Verkauf zurückziehen. Die 2 Versandkosten von jeweils 4,99€ wären für den Empfänger weg, aber ich sehe es auch nicht ein den Versand dem Empfänger aus eigener Tasche zurückzuzahlen. Die Probleme bei den Versänden waren ja nicht mein Verschulden. Der Empfänger hat mir den Kaufpreis von 50€ per PayPal überwiesen. In dem Preis war auch schon der erste Versand einberechnet. Aber der Empfänger des Paketes hat in PayPal nicht die "Freunde/Familie-Funktion" für die Überweisung ausgewählt. Also gab es da seitens PayPal Abzüge (auch nicht mein Verschulden). Wenn ich alles zusammenrechne schulde ich dem Empfänger 50€ Kaufpreis - 2,50€ PayPal Kosten - 4,99€ = 42,51€. Ich bin kein Händler, also nun meine Frage: kann ich die 42,51€ dem Käufer zurück überweisen ohne dass mich dieser rechtlich verfolgen kann? Danke für eure Hilfe.

Recht, kaufen, PayPal, Verkauf, Shpock

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