Bewerbung Anwaltskanzlei (Schülerpraktikum)?

Hallo zusammen, ich wollte fragen ob diese Bewerbung für ein Schülerpraktikum in Ordnung ist:

*Bewerbung um einen Schülerpraktikumsplatz in der Anwaltskanzlei* 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

da ich mich sehr für den Beruf des Rechtsanwalts interessiere, bewerbe ich mich im Zeitraum vom „31. Januar - 18. Februar 2022“ hiermit bei Ihnen als Schüler Praktikant in ihrer Kanzlei.

Ich besuche derzeit die 9. Klasse in der xy Gesamtschule, welche ich voraussichtlich 2026 mit dem Abitur verlassen werde.

Mit einem Praktikum in ihrer Kanzlei möchte ich einen ausführlichen Einblick in den Beruf des Rechtsanwalts gewinnen, welche ich auch nach meinem Abitur anstrebe. Gute Grundlagen für diesen Beruf sind meine Vorliebe zu Deutsch und Fremdsprachen, wie zum Beispiel Englisch und Spanisch. Ihre Homepage zeigte mir, dass sie sich sowohl in dem Bereich Familienrecht als auch in Strafrecht und vielen mehr betätigen, dieses breite Aufgabenfeld rundet meinen bereits guten Eindruck von Ihnen ab.

Durch meine Recherchen habe ich erfahren, dass Sie ein kompetenter und leistungsstarke Rechtsanwalt sind. Deshalb ist es für mich wichtig, dieses Praktikum bei Ihnen zu absolvieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Max Musterman

(Könntet ihr mir bitte sagen was ich auch für ein Schluss Satz nehmen kann und was ich schreiben könnte wieso mir der beruf so sehr gefällt?)

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Keine Rückerstattung durch Autovermietung - Anzeige auch ohne Anwalt möglich?

Hallo zusammen,

ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.

Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.

Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).

Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.

So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.

Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?

Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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