Darf ein Jobcenter sowas?

Es gibt da ein paar Fragen die aufgekommen sind, zum Thema JC.

Es gibt offizielle Dokumente der Bundesagentur der Arbeit, die eigentlich, so nach meinem Stand, auch Bundeseinheitlich akzeptiert werden MÜSSEN, da sie eben offiziell kommen. Zb. das Formular "Weiterbewilligungsantrag".

Was aber machen wenn ein JC genau dieses nicht akzeptieren will, sondern auf "eigene" Formulare verweist die man sich nur mühselig anfordern muss weil nicht online verfügbar?

  • Angaben wie "keine Änderungen" oder "liegt bereits vor"

Wie verhält es sich mit derartigen Angaben, wenn tatsächlich keine Änderungen vorliegen? Unabhängige Aussagen besagen, solche Angaben seien durchwegs zulässig wenn kein ankreuzbaren Felder (Ja - Nein) bei Änderungen vorhanden sind.

Das JC sagt natürlich "nein", ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen.

  • Eingriff in Persönlichkeitsrechte / Strafgesetz

Das JC will auf einmal wissen wofür und vor allem WARUM man Geld für etwas ausgegeben hat. Ganz egal für was oder banale Dinge. Sowas ist doch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, oder irre ich mich da? Gerade bei zb. Fragen wie "Aus welchem Grund überweisen Sie Geld an Person XY"

Besonders spannend sind solche Fragen, davon gibt es zb. einige aus einem Schreiben von einem JC, indem bereits IM VERWENDUNGSZWECK sichtbar ist, wofür das Geld ist was man gesendet oder erhalten hat UND es dazu dann ggf. auch einen Gegenpart gibt.

Wie verhält es sich bei solchen Dingen?

  • Darlehnsverträge von "Freunden"

Erhält man selber Geld, muss man diese Einkünfte belegen, sofern der Verwendungszweck selbst nicht klar ersichtlich ist. Das ist soweit klar und logisch.

Im Zuge zum o.g., seit wann muss man Verträge vorlegen, wenn man selber mal jemanden etwas Leiht, man also keinen Vermögensvorteil hat ?
Wir reden hier auch nicht von utopischen Unsummen, sondern Kleinstbeträge unter 100 €, meist einmalige Leihgaben.

Besonders Spannend sind dann solche "Forderungen", wenn man Geld erhält, mit dem Betreff zb. "Apotheke Kosten" o.ä. und dann gefragt wird wofür das Geld ist, man 1...2... Zeilen drunter oder über dieser sehen kann, dass eine Zahlung in der Höhe von einer Apotheke stattfanden.

Grundsätzlich scheint es auch so, das belegen div. Aussagen von dem JC, es sei unvorstellbar dass man Schulden bei Dritten haben kann. Zb. bei einer Privatperson weil da mal ein Vertrag gemacht wurde zb. über dessen Namen und man dann monatlich diese Kosten selber bezahlt.

  • Vll. kann man o.g. Fragen ja etwas aufschlüsseln / Erklären.
ALG II, Darlehensvertrag, Hartz IV, Jobcenter, Persönlichkeitsrecht, Bürgergeld, Rechtswidrigkeit

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