Jobcenter stellt nach Brand Mietzahlungen ein. Berechtigt?

Vorgeschichte:

Im April hat bei mir die Küche gebrannt. Es war ein Totalschaden, der Hausrat wurde entsorgt, die Wohnung wird immer noch saniert.

Die Hausverwaltung hat mir später mitgeteilt, dass ein Drehknopf des Herdes (Alter 28 Jahre) an war. Der genaue Vorgang konnte nicht geklärt werden, da ich den Herd schon seit zwei Jahren nicht mehr benutzt habe und sich darüber Keramikabdeckplatten befanden. Da sich Herdplatten nicht von Geisterhand bewegen, muss ich wohl an den Drehschalter gekommen sein, obwohl ich keine Ahnung habe, wann und wie das passiert sein sollte. Ich habe 900 Euro Strafe wegen Fahrlässiger Brandstiftung bei der Staatsanwaltschaft gezahlt, das Verfahren wurde eingestellt.

Das nur eine kurze Vorgeschichte. Das Jobcenter hat nach dem Brand die Mietzahlungen für die Wohnung, welche seitdem unbewohnbar ist, sofort eingestellt.

Mir wurde vom Jobcenter immer wieder nahegelegt, die Miete zu mindern, was der Vermieter aber logischerweise nicht eingesehen hat. Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt den Mietausfall nicht wegen grober Fahrlässigkeit.

Dazu muss man wissen, dass die Unterteilung in leichte und grobe Fahrlässigkeit eine zivilrechtliche Angelegenheit ist. Die Feststellung, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt, ist oft sehr schwierig und landet vor Gericht. Und dass eine Versicherung grobe Fahrlässigkeit annimmt, um nicht zahlen zu müssen, kommt häufiger vor.

Ich wohne momentan bei Bekannten und zahle die Miete von den 563 Euro Regelbedarf. Natürlich bleibt da nichts übrig, da ich die 900 Euro Strafe ja auch zahlen musste.

Ich beziehe momentan Bürgergeld, da ich eine fortschreitenden chronische Erkrankung habe, Multiple Sklerose, hoffe aber, dass ich, sobald es mir nach dem letzten verheerenden Schub wieder besser geht, erneut ins Berufsleben integriert werden kann.

Ich frage mich, ob das Vorgehen des Jobcenters korrekt ist?

Vielen Dank.

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Hat man weiterhin irgendwelche Ansprüche, wenn man ein zu geringen Lohn bekommt?

Angenommen man beginnt bei einem Dienstleistungsunternehmen als Elektrohelfer, dann wird das Geld wohl kaum reichen zum Überleben.

Ich rechne damit das man dann ca. 500 € Netto als Vollzeitjob bekommt.

Was ist wenn man dann Nirgendswo mehr was bekommt, dann kann man die ganzen Kosten nicht mehr bezahlen.

Jobcenter stockt ja dann sowieso nicht mehr auf.

Dann stellt sich die Frage, ob man die Wohnung kündigen muss, weil man die Miete nicht mehr bezahlen kann.

Ich fürchte das man dann als Helfer Tätigkeit unter die Räder kommt.

OK, wichtig ist Natürlich das dann Lohnsteuer, Kirchensteuer, Krankenkasse, Rentenversicherung, sowie Pflegeversicherung abgeht. So daß wenigstens die Gesellschaft was vom Geld hat.

Aber was macht man, wenn man dann nicht mehr die Miete, Strom, Gas und Rundfunkgebühren bezahlen kann, genauso auch keine Monatskarte mehr bezahlen kann.

Ich weiß dass das Jobcenter, aber genauso auch andere Ämter nicht mehr dazu zahlen, wenn man als Helfer Tätigkeit keine Ansprüche mehr hat. Auch nicht wenn man nur ca. 500 € Netto als Vollzeitjob im Monat verdient.

Was hat man dann von der Krankenversicherung, wenn man keine Miete mehr bezahlen kann.

Aufstockung bekommen nur wer ein Job hat, aber ein Regulären Job und Familie.

Ich denke, das man dann sogesehen in die Obdachlosigkeit rutscht.

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Können bzw. dürfen Geschwister Kredit für Arbeitslose Geschwisterteil bei der Bank machen?

Angenommen das Jobcenter stimmt die Kostenübernahme einer Umschulung nicht zu, dürften dann andere Geschwister für den jenigen Arbeitslosen Geschwisterteil ein Kredit bei einer Bank machen, so daß man sich dann selber bei einen Träger anmelden tut?

Es könnte ja auch sein, dass das Jobcenter es überhaupt nicht will und alles versucht ohne deren Erlaubnis überhaupt was in dieser Richtung zuzulassen.

Nur, was könnte man dann noch machen, sollte es Grundsätzlich verhindert werden, um das man total Unglücklich wird.

Sowie man doch dazu gezwungen wird, das man sich bei Irgendeinen Dienstleistungsunternehmen bewerben muss, was sich wiederum sls Zeitarbeitsfima/ Leiharbeitsfirma herausgestellt, das man total Demotiviert bewirbt und das man es auch beim Vorstellungsgespräch sich Demotiviert darstellt. Einfach nur den Personaler oder Recruiter zuhört, ein Paar Fragen beantworten tut und selber nichts dazu zufügen hat.

Ich weiß, das es eine Todsünde ist, wenn man beim Vorstellungsgespräch sich Demotiviert, aber wenn es der Tatsache entspricht, dann sollte man ja den Personaler oder Recruiter auch nichts vormachen, denn die bekommen es ja sowieso ohnehin mit. Demotivierung hat ja auch was mit Gefühlslage zu tun.

Wie soll man das dann den Jobcenter erklären, wenn man dann beim Dienstleistungsunternehmen nicht genommen wird, weil man als Helfer Demotiviert sich dargestellt hat.

Arbeitslose bekommen selber kein Kredit, aber dürfte es überhaupt erlaubt sein, wenn andere dafür einspringen. Ohne das es in irgendeiner Art angerechnet wird, da es sich ja nicht als Einkommen oder Geschenk handelt.

Durch Fehleinschätzungen kann man einen Arbeitslosen das Leben total zunichte machen. Da wird dann nur noch eine Demotivation vorhanden sein.

Aber sollte man genauso auch Geduld aufbringen, wenn noch garnichts entschieden wurde.

Die Nerven liegen total blank und man weiß auch wirklich nicht wie man sich da jetzt richtig verhalten soll, weil man total verstimmt und Demotiviert ist.

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Ist es Möglich eine voraussichtliche Bewerbung hinaus zu verzögern?

Kann man auch erstmal Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, das im Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter steht, oder muss man sich sofort bewerben?

Ich habe ein Vermittlungsvorschlag erhalten, aber das Problem besteht, das ich unbewusst, aber auch wiederum bewusst aussieht das ich eine sehr schlechte Bewerbung schreiben würde und den Lebenslauf auch schlecht beschreiben würde.

Da ich kein Berufsabschluss für den Job besitze, aber dennoch eigentlich vorausgesetzt wäre, dann wäre es gelogen, wenn ich behaupte das ich eine Fachkraft wäre, somit würde ich mich der Tatsache Strafbar machen.

Ich habe mal von 1997 - 2001 eine Berufsausbildung als Energieelektroniker/ Fachrichtung Betriebstechnik gemacht, aber die Abschlussprüfung lediglich nicht bestanden, weil ich damals als Jugendlicher zu sehr aufgeregt war.

Es würde auch sowieso nicht mehr die Möglichkeit bestehen, daß ich jemals die Prüfung nachholen kann, da ich

1. Danach auch keine großartige Kenntnisse mehr erweitern konnte, weil ich auch die Prüfung nicht bestanden habe. Es hat seit dem auch zuviel verändert, seit dem, so daß ich garnicht den Überblick darüber habe.

2. Ich somit ein Berufsabschluss eines Gültigen Verwandten Berufes mit dem gleichen Inhalt erwerben müsste und die Abschlussprüfung nur dafür machen kann, da es sich dann um ein Gültigen Beruf handelt und somit als solches genauso auch ein Ausbildungsberuf darstellt. Es würde sich um den Beruf Mechatroniker handeln.

Vom Inhalt ist der Mechatroniker, genauso gleich zu setzen wie der damalige Energieelektroniker/ Fachrichtung Betriebstechnik.

3. Kaum noch so richtig Erfahrung besitze, wie man ein Bewerbungsanschreiben richtig formuliert, aber auch genauso nicht weiß, wie man Heutzutage ein Lebenslauf Strukturiert, darstellt und was da überhaupt noch rein kommt. Somit würde ich unbewusst, aber wiederum bewusst eine unmögliche sehr schlechte Bewerbung hinschicken, die als solches auch nicht mal im Ansatz Erfolg haben würde.

Im Vermittlungsvorschlag steht, daß man sich als Hilfskraft als Elektrohelfer bewerben soll. Was nützt es einem, wenn man eigentlich nicht das Umsetzen kann, das im Vermittlungsvorschlag drin steht.

Ist es besser, wenn ich erstmal Kontakt per E-Mail mit dem Unternehmen aufnehme und den die Situation schildere, ohne das ich mich bewerbe, aber auch dem Jobcenter gleichermaßen benachrichtige, das ich mit dem Unternehmen Kontakt erstmal aufgenommen habe um desweiteren Vorgang zu klären, ob es Möglichkeiten gäbe, das ich auch denen eine Art Ausbildung mache, mit dem Ziel, das ich ich eine Abschlussprüfung absolvieren.

Wenn es eigentlich so gesehen nicht Möglich ist, weil dafür das Jobcenter zuständig wäre und ich ja sozusagen über diesen Weg eine Umschulung absolvieren müsste, so daß ich ein Berufsabschluss erziele, dann wäre es doch eigentlich Unsinn, wenn ich überhaupt eine sehr schlecht geschriebene Bewerbung an den Unternehmen hinschicke, das im Vermittlungsvorschlag drin steht.

Denn während der Umschulung bekommt man gleichzeitig auch ein Jobcouching, das dann ein dazu verhilft und auch wenn dann zusätzlich noch Hilfe besteht, nach der Umschulung Bewerbungstraining.

Ich habe weder ein Jobcouching, noch bekomme ich kein Bewerbungstraing.

Ist es das beste, wenn ich dies der Arbeitsvermittlung bzw. meiner Arbeitsvermittlerin nochmal so genau darauf hinweise, oder sollte ich mit der Bewerbung, das im Vermittlungsvorschlag enthalten ist, quasi so gesehen, mit dem Kopf durch die Wand rennen und es darauf anlegen lassen, das die mich sowieso Ablehnen.

Ich habe sehr Guten Kontakt mit meiner Arbeitsvermittlerin und Sie weiß sehr genau, wie es um mich Momentan bestellt ist. Sie ist ja auch dafür das man nichts übern Knie bricht, aber Sie hat mir ein Vermittlungsvorschlag zugeschickt.

Nun, es kommt ja ohnehin raus, das meine Bewerbung kein Erfolg haben kann. Dann wäre es doch so gesehen alles zu tun, um das es mit der Arbeitsvermittlerin zu kein Vertrauensbruch kommt.

Ich mache Momentan eine AGH (Arbeitsgelegenheit)/ MAE (Mehraufwandsentschädigung). Dies ist eine Maßnahme. Bei dieser Maßnahme kommt man ja als Langzeitarbeitsloser wieder in ein geregelten Tagesablauf und eignet sich wieder eine Tagesstruktur an. Dient aber auch gleichzeitig dazu, daß man sich festigt, um das man zeigt das man Gewillt ist, so dass das Ziel besteht, auch bewusst eine Umschulung durchzuhalten. Es wird aber auch eine AGH/ MAE aus anderen diversen Zwecken durchgeführt.

Wenn man bereits im Voraus weiß, das man im jetzigen Moment dieses Unternehmen, das im Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter drin steht, sozusagen die aktuellsten Kenntnisse nicht Garantieren kann, rennt man dann nicht Gefahr, daß sich dieses Unternehmen den Bewerber für immer merkt und als solches keine Chance für eine Spätere Möglichkeit mehr erhält.

Sowie man im Zwiegespalt steckt, dann hat man die Sorge, daß es mit Absicht zu einer Obdachlosigkeit führen soll.

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