Der lokale Energieversorger plant, ein Kabel über unser Grundstück zu verlegen, um dieses dann an einen auch auf unserem Grundstück stehenden Mast anzuschließen, von dem aus die Leitung überirdisch weitergeht.
Nun wurde uns als Entschädigung pro Meter 0,77 € angeboten.
Wir müssen aber hierfür eine Dienstbarkeit über den Notar ins Grundbuch auf unser Flurstück eintragen lassen. Hieraus entsteht doch wohl ein Wertverlust des Grundstücks, oder?
Die Länge der geplanten Leitung wird mit 100 m angegeben, so daß man uns 77,00 € anbietet. Alles fertig zum Unterschreiben, ab zum Notar (Kosten hierfür übernimmt natürlich der Versorger) und fertig ist die Laube.
Wir selbst gewinnen durch das Kabel keinen Vorteil, da unser Grundstück erschlossen ist.
Nun meine Frage:
Ist eine Entschädigung in dieser Höhe angemessen?
Kann man sich mit denen vielleicht auf einen anderen Deal einigen? Wir brauchen nämlich noch einen zweiten Hausanschluß. Wäre es einen Versuch wert, diesen als Gegenleistung für die Kabelverlegung einzubringen?
Der Nachbar hat die Verlegung auf seinem Grund erfolgreich verweigert. Das werden wir nicht können, weil die nun mal an den Mast ranmüssen, der schon auf unserem Grundstück steht.
Wer hat hier Erfahrung?