Keller regelmäßig unter Wasser - brauchen dringend Hilfe

Hallo, ich habe neulich schon einmal eine Frage hier rein gestellt - betrifft leider das selbe Problem, nur mir noch mehr Chaos. (Wer schauen möchte: http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-der-grund-fuer-einen-rueckstau-im-abfluss-sein---nur-bei-lauge)

So, wir haben also eine Waschmaschine im Keller und einen sehr hohen Abfluß. Aus Garantiegründen müssen wir mit einer externen Pumpe/Hebeanlage arbeiten. Diese ist oben am Abfluß angebracht.

Bei der ersten Waschmaschinenladung ist noch alles ok, spätestens bei der Zweiten schon nicht mehr. Wasser fließt nicht mehr ab, es entsteht ein Gegendruck und das Wasser sucht sich seinen Weg an anderer Stelle raus - also ab in den Keller. Bisher haben wir mit einem Schlauch gearbeitet und weil der Klempner sagte das wäre der Grund (was mir überhaupt nicht einleuchten wollte, aber gut...) haben wir Rohre installieren lassen.

Sieht wie beigefüht aus.

Da das Wasser aber auch mit den neuen Rohren nicht weiter komm, kommt die ganze Suppe jetzt unten aus der Hebeanlage wieder raus.

Nur nochmal zum Klarstellen: die Pumpe der Waschmaschine ist nicht das Problem, die pumpt lustig in die Hebeanlage. Die Hebeanlage ist wahrscheinlich auch nicht das Problem, die pumt auch lustig - ohne Rücksicht auf Verluste. :(

Die Klempner sind ratlos, sagen an den Rohren kann es nicht liegen, denn sonst hätten wir oben in der Wohnung auch Probleme (Abfluß, Toilette usw.).

Wenn die keine Ahnung haben, wer dann? So langsam gehts auf die Substanz, kann hier jemand helfen?

Danke!!

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Waschmaschine, Wasser, Hausbau, Sanitär, Pumpe
Grundbucheintrag : ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Eigentümer

Hallo, wir wollen ein Einfamilienhaus bauen.

Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt.

Nun geht es um den Grundbucheintrag.

Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.

Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?

Kann man das so im Grundbuch eintragen, dass nur das alte Haus ihm gehört?

Was ist wenn er verstirbt (mein Mann hat noch 2 Brüder, der eine verzichtet derzeit auf irgendein Erbe, hat genug Geld, der andere wohnt auf einem Grundtsück neben Schwiegervater in einem eigenen Haus, aber auch da will Schwiegervater im Grundbuch stehen oder stehen bleiben, keine Ahnung warum).

Das Grundstück soll eigentlich nicht geteilt werden, weil dann 2 lange Grundstücke entstehen - unser Teil zum Bebauen ist 21m breit und 36m lang.

Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?

Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht, würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?

Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...

Man ist das alles kompliziert, wenn ich einen Beratungstermin beim Anwalt möchte, welches Fachgebiet wäre das? Was kostet so eine Beratung ca.?

LG und vielen Dank!

Hausbau, Erbrecht, Immobilien, Grundbuch
Anbau an DHH, Nachbar gibt keine Zustimmung

Hallo, wir haben eine DHH gekauft wobei uns vom Verkäufer bereits Architektenpläne für einen erforderlichen Anbau vorgelegt wurden. Der Anbau soll Deckungsgleich zu dem des Nachbarn erfolgen und schränkt laut Nachbarschaftsgestz des Landes Brandenburg, soweit ich es verstanden habe, nicht ein.

Nun haben wir unseren Bauantrag eingereicht und prompt ein Schreiben zurück bekommen, dass u.a. die Nachbarschaftszustimmung fehlt. Weiterhin befürchtet das Bauamt, dass unser Bauvorhaben den Doppelhauscharakter zerstört, da der Nachbar in diesem Bereich nur Schuppen habe. Von den Verkäufern und den Äußerungen des Nachbarn selbst wissen wir allerdings, dass es sich bei dem Anbau des Nachbarn nicht um einen Schuppen sondern um sein Bad und seine Küche handelt.

Da wir unseren Nachbarn "nie" am Haus antreffen und er auf klingeln nicht reagiert haben wir ein kleines Schreiben mit unserer Bitte und der Einwilligungserklärung fertig gemacht und ihm in den Briefkasten gesteckt. Dieses kam jedoch ohne jegliches Vermerk und natürlich auch ohne Unterschrift zurück.

Nun meine Fragen: - Bringt es etwas den Nachbarn beim Bauamt "anzuschwärzen", da er ja augenscheinlich seinen Anbau/Umbau nicht angezeigt hat? (Mal ganz davon abgesehen, dass es sicher nicht förderlich für unser Nachbarschaftsverhältnis wäre) - Gibt es Möglichkeiten auch ohne eine Zustimmung des Nachbarn die Genehmigung vom Bauamt zu bekommen? - Kann man das Problem im schlimmsten Fall juristisch klären, oder bestehen dabei keine Erfolgsaussichten für uns?

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Hausbau, Anbau, Baurecht, Doppelhaushälfte, Nachbarn

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