Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?

Hallo,

wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.

Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.

Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.

Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:

-     Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.

-     Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.

Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.

Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.

Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

Bitte antwortet!

Danke

Familie E

Haus, Hausbau, Recht, Gesetz, fertighaus, Vertragsrecht, werkvertrag
Dampsperre vs. Dampfbremse vs. Unterspannbahn beim Bau eines Hühnerstalls?

Hallo,

ich baue einen hochwertigen Hühnerstall, es fehlt allerdings an Erfahrung mit Dämmungen/Dachabdeckungen. Das Ding soll keine DIN-Normen einhalten oder ewig stehen, aber +/- 10 Jahre (bei guter Pflege) sollen schon sein.

Die Wand- und Deckenelemente werden als Holzrahmen gebaut, 4 cm Styropor dazwischen, OSB-Platten beidseitig drauf. Die Sperrfolie kommt von Innen zwischen die OSB-Platte und das Styropor. Von Außen kommen eine Konterlattung und dann horizontale Rhombusleisten drauf (Frau will es so). Beim Dach sollte der Aufbau von Innen nach Außen so sein: OSB, Dampffolie, Styropor, Unterspannbahn, Konterlattung, Blechdach.

Ich möchte aber ungern 200 Euro allein für verschiedene Unterdeck-/spannbahnen, Dampfbremsen etc. ausgeben, zumal ich ja nur wenige Qm brauche (Stallfläche ca. 2qm), aber immer gleich ganze Rollen kaufen müsste. Meine Fragen daher:

1)   Dampfsperre oder –bremse für Wände und Dach??

2)   Kann ich die gewählte Dampffolie in diesem Falle nicht auch als Unterspannbahn beim Dach nehmen? Meinetwegen doppellagig, damit auch wirklich nichts von oben durch kommt, aber Feuchtigkeit weiterhin nach Außen diffundieren kann? Wie gesagt, es ist ein Stall und kein Wohnhaus… es soll mir aber auch nicht nach 3 Jahren wegschimmeln.

PS: Ich freue mich auf Antworten von Experten. Schlaumeier die schnell gegoogelt haben (was ich seit 2 Tagen selber tue) können mir leider wenig helfen :P

Hausbau, Handwerk, Dach, Dachdämmung, Dämmung, Holzbau, Hühnerstall, dampfbremse, dampfsperre

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