Hallo, ich hatte vor einiger Zeit mal eine Frage dazu gestellt, ich habe aber gesehen 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es geht um zwei Wohnungen, die nur einen Zähler haben. Damals hieß es das ist okay so, weil es zu teuer wäre einen zweiten einzubauen. Jetzt finde ich aber nach NRW folgenden Abteil in der Verordnung:
“2) Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit müssen einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.“
bedeutet also, bei Nutzungsänderung wäre das okay. Jetzt hab ich geschaut, Nutzungsänderung wäre wenn beispielsweise vorher hier ein Einzelhandel oder eine Gaststätte o.ä. War.
hier waren aber schon immer Wohnungen, also liegt ja keine Nutzungsänderung vor. Interpretiere ich nun richtig, dass die Vermieter mittlerweile verpflichtet sind die Zähler einzubauen, egal wie teuer?
Und kann man für die Zeit in der der noch nicht eingebaut ist die Nebenkosten Prozentweise kürzen?
LG