Hallo alle zusammen!
ich habe vor, bald zu studieren, lebe aber in einer Bedarfsgemeinschaft, da meine Mutter Hartz vier bezieht. Jetzt ist es natürlich so, dass für mich auch ein Anteil zum Leben geschickt wird, dieser beträgt etwa 450 Euro.
So wie ich es von anderen in der gleichen Position wie ich mit bekommen habe, wurden diese darum gebeten bzw. MUSSTEN Bafög beantragen, damit das Amt dann weniger schickt. Jetzt ist es jedoch so, dass wenn ivh Bafög beantrage (etwa 500 Euro in meinem Fall), alles angerechnet wird - das Amt schickt also gar nichts mehr, ich falle aus der Gemeinschaft raus und muss meinen Teil der Miete und Rest der Versorgung mit diesen 500 Euro Bafög zahlen - wie kann das aber sein, wenn es ja bekannt ist, die Hälfte des Bafögs zurück zahlen zu müssen (Max. 10.000)?
ich meine, dann ist das ja so dass das Amt mich ja nur in Schulden bringt, da sie nicht die Hälfte des Bafögs anrechnen, sondern den gesamten Teils - das bedeutet ja dass ich die ganze Hälfte des Bafögs aus meiner eigenen Tasche zahlen muss (während andere dieses Geld ja entweder schon an die Seite packen oder sie für andere Dinge nutzen) - ich habe ja im Endeffekt nichts außer Schulden vom Bafög, nur das Amt muss kein Geld mehr schicken.
Das würde ja bedeuten, dass andere, die nicht vom Amt leben und Bafög bekommen, einfach Geld geschenkt bekommen dafür, dass sie studieren, während ich alles abgeben muss und am Ende das Tages die Hälfte selber zurück geben muss.
Schwachsinn, findet ihr nicht? Hab ich da vielleicht etwas falsch verstanden? Danke!