Erstausstattung nachträglich?

Hallo,ich hoffe,mir kann hier geholfen werden.Ich habe bei meiner 1. Wohnung keine Erstausstattung bekommen,da es sowas angeblich nicht gab.Alles,was ich danach "bekam"(Sperrmüll),funktionierte eher schlecht als recht, war auch bei meinem Umzug ein Jahr später gar nicht mehr zu gebrauchen.In der neuen Wohnung in dem neuen Kreis wurde meine (leider wieder nur mündliche)Anfrage wieder abgelehnt, ic bekam durch Zufall wieder(sehr kaputte,aber das war mir in meiner Not egal) viele Sachen von einer Wohnungsauflösung,(der Nachbar der Oma meines Freundes war aufgrund von Schulden monatelang untergetaucht, die Wohnung und Möbel total heruntergekommen und schmutzig,da hiess es erstmal putzen...),auch als ich daruf mit meinem Freund zusammenzog, wurde der Antrag abgelehnt, da er in einer Ausbildung war. Meine Eltern liehen (!!!Ich muss alles zurückzahlen, nur wie?) uns das Geld für eine Küche (ca. 800 Euro), kauften eine Waschmaschine, da ich bereits drei Kinder habe...und die Wohnzimmereinrichtung finanzierten sie auch vor. Ich habe nun fast 2000 Euro Schulden bei ihnen.Und auch für meine neue Wohnung wurde gesagt, es stehe mir nicht zu, da ich schon mal einen Hausstand hatte. Das ja, aber nie Geld vom Amt bekommen, sondern von meinen Eltern vorfinanziert, die sich das Elend nicht mehr ansehen konnten, sie sind aber auch eher knapp mit dem Geld,fordern es deshalb zurück.Was kann ichtun

Erstausstattung, Hartz IV
Ist das Erpressung?

Hallo,

eine Freundin rief mich gerade an und erzählte mir folgendes: Sie wurde vom Arbeitsamt (Hartz IV Empfängerin) Anfang Dezember aufgefordert, an einer achtwöchtige Trainingsmaßnahme teilzunehmen, Diese hat sie abgelehnt, mit der Begründung, sie habe eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Die Tätigkeit, die sie bei diesem Profiling ausführen sollte, war eine Sortierarbeit. Sie weiß, dass man jede Arbeit annehmen muss, aber 1. ist es keine Arbeit, sondern eine Trainingsmaßnahme, die man auch im kaufmännischen Bereich machen könnte 2. Sie hat eine Sehbehinderung und Hilfsmittel, um die Arbeit auszuführen, werden nicht zur Verfügung gestellt, da die Trainingsmaßnahme nur acht Wochen geht. Daraufhin hat sie eine Sanktion bekommen, 100 % Sperre des ALG II. Nur die Kosten für die Unterkunft werden noch übernommen.

Nun meinte die Sachbearbeiterin lächelnd zu ihr: Ich werde die Sperrung nach sechs Wochen aufheben, wenn sie die Maßnahme sofort antreten. Ist das Erpressung?

Die Freundin meinte, sie werde die Maßnahme bestimmt nicht antreten, immerhin müsse sie schauen, dass sie für die sechs Wochen jetzt erstmal ab 1. Februar eine Arbeit findet und sei es gegen Mahlzeiten oder Waschmittel, andere Dinge, die sie unbedingt benötigt. Essensgutscheine bekommt sie immerhin, meinte die Sachbearbeiterin.

Ist das Erpressung oder dürfen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur sowas

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Behörden, Erpressung, Hartz IV, Jobcenter

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