Muss ich den Termin beim Jobcenter wahrnehmen?

So folgendes..

Ich bin krankgeschrieben bis nächstes Jahr von einer Amtsärztin (ich war schon einmal bei ihr und davor bei einem anderem, die haben mich immer mindestens ein halbes oder ein ganzes Jahr krankgeschrieben..) , wo das Jobcenter mich hingeschickt hatte,dass heißt ich bin nicht erwerbsfähig. (kann keine 3 Stunden arbeiten am Tag..)

Die Amtsärztin meinte das die mich dann ein Jahr in Ruhe lassen, damit ich mich auf mich und meine Gesundheit kümmern kann usw.

Nun ist es so das ich einen Termin vom Jobcenter bekommen habe,muss ich diesen Wahrnehmen?

Ich bin mir unsicher und weiss genau das meine Fall Managerin mich wieder auf dem Kicker hat und mich demütigen will... Was soll ich machen?

Sie hatte mich auch schonmal genötigt etwas zu unterschreiben was ich nicht wollte und ist bei Einzelgesprächen nicht nett und glaubt mir nicht das ich Krank bin.

Außerdem meinte sie letztes Jahr noch das wenn ich nochmal krankgeschrieben werde von der Amtsärztin wir uns nicht mehr wiedersehen und ich vom Gesundheitsamt Geld bekomme... Dies ist ja der Fall aber ich bin trotzdem noch dort.. Ich Blicke da einfach nicht durch..

Ich weiss auch nicht was sie jetzt auf einmal wieder mit mir besprechen möchte bzw. muss, da ich erst im Januar bei der Amtsärztin war..

Es wäre echt schön wenn mir hier irgendjemand helfen könnte oder Tipps geben kann..

Gesundheit, Krankheit, Hartz IV, Jobcenter, Psyche, Amtsarzt, Termin, eingeschränkt, krankschreiben
August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV