Hallo,
eine Frage:
Ein Freund von mir wurde im Jahr 2013 zu 5,5 Jahren Haft wegen Betruges verurteilt. Er kam auf Halbstrafe raus. Das war im Januar 2016.
Nun wollte er sich mit Ebay und Amazon selbstständig machen und dafür eine UG gründen.
Darf er dies tun? Denn ich habe etwas gelesen das er eine 5 Jahres sperre hat. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe.
Bei einer normalen Gewerbeanmeldung sieht das wohl anders aus und es ist kein Problem.
Wäre wirklich dankbar für jede Antwort