Hilfe beim Verein gründen?

2 Antworten

Was denn nun? So ein Clubhaus eines Vereins ist ja kein Selbstzweck.

Ich vermute daher: Ihr wollt eine Kneipe, in die nur kommt, wer Eintritt zahlt. Und zwar Eintritt als Mitgliedschaft.

Verdienen wollt Ihr daran sicher auch.

Man kann das zwar auch so stricken, dass man mit Kulturpflege oder ähnlichem dieses Gemeinnützig macht, dies verlangt aber Vorstand, Mitgliederversammlung, Satzung usw. Übrigens auch (wenn nicht zwingend) die Eintragung im Vereinsregister.

So ein Verein könnte Euch natürlich als Angestellte führen. Allerdings habt Ihr dann ganz viele Leute, die mit entscheiden wollen. Wer Mitglied wird zum Beispiel. Oder die Preise. Oder oder oder.

Klar, so ein Club hat Vorteile. Aus England und den USA ist das sogar ziemlich bekannt. In England mehr eine Sache der 'hohen Gesellschaft', in den USA eine Sache des Geld-Adels, Stichwort Country-Club.

In dieser Richtung existieren Tennis-Clubs und Golf-Clubs. Wobei viele Tennis-Vereine sich öffnen mussten, weil sie die Kosten sonst nicht mehr in den Griff bekommen hätten.

Ich sehe für Euch keine Zielgruppe - Ob als e.V. oder auch als Gewerbe.

Dabei dürfen wegen der steuerlichen Begünstigung die Beiträge nur im Sinne des gemeinnützigen Zwecks ausgegeben werden. Aber nicht im Betrieb des 'Clubhauses' landen.

Das Thema ist sehr komplex. Jedenfalls wie Du es als Frage schilderst. Um tatsächlich die Chancen ermitteln zu können (und vorsorglich auch die Risiken mit deren vielleicht möglicher Vermeidung) solltet Ihr Euch Urlaub nehmen.

Jeder einen Monat und dann mit Unterstützung eines Unternehmensberaters/Trainers einen Businessplan erstellen. Ohne diesen Einsatz vorweg wird jedes Projekt in diese Richtung scheitern. Versprochen.


MikiNew 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 09:54

Wir möchten einen Verein mit Clubhaus für Serben gründen, weil es in unserer Stadt nichts in dieser Richtung existiert, obwohl es hunderte Serben hier gibt. Wir wollen mit diesem Clubhaus ermöglichen, dass man mehr zusammen unternehmen kann, wie Fußballspiele zusammen gucken, zusammen Kickern, Schach spielen, eventuell Feiern abhalten und so weiter. Wir würden dann ja von Spendengeldern, Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen von Getränken leben. So haben wir uns das gedacht. Habe auch gehört das man auch eventuell Zuschüssche vom Staat bekommt als Verein. Jetzt ist die Frage wie wir das anstellen sollen, denn beim Verein gibt es ein manko und zwar das man eiskalt abgewählt werden kann und dann einfach jemand anderes das leitet. Und sowas möchten wir nicht das sowas passiert. 7 Personen zur Gründung können wir locker auftreiben, das ist kein Problem.

0
Dirk-D. Hansmann  20.07.2016, 20:13
@MikiNew

Davon leben wollen und eine 'Kulturforum' für Serben bilden? Geht. Aber das ist schwer. Bestimmt nichts, dass man versuchen sollte ohne entsprechende Erfahrungen.

Denn da geht es bereits rechtlich richtig zur Sache. Ihr würdet allerdings nicht von den Spenden und Beiträgen leben. Das wäre ausschließlich für den Verein und die Kulturarbeit.

Damit könnte man zwar auch Hauptamtliche bezahlen, allerdings müsste dann da eine ganz andere Arbeit passieren. Das könnten z.B. Sozialarbeiter sein.

Vorstandsmitglieder als Angestellte ist ganz dünnes Eis. Da würde folgendes passieren: Kleiner Fehler irgendwo. Die Gemeinnützigkeit wäre weg und Ihr zwei haftet für die Spendenbescheinigungen und könnt dem Staat die Steuererstattungen an die Mitglieder erstatten. Mit 'etwas Glück' pauschal.

Ihr habt vermutlich keine Ahnung von der Führung eines Vereins. Nicht einmal der Durchführung, Protokollierung von Sitzungen und auch nicht von Wahlen.

Dann habt Ihr vielleicht mal in einer Kneipe gejobbt, aber wie sind die Hygienevorschriften? Liegen die Belehrungen vor - Also Buletten-Abitur gemacht? Das ist so eine Insider-Bezeichnung von der Belehrung bei Abgabe von offenen Speisen und Getränken.

Wie sieht es mit der Schank-Konzession aus? Welche Vorschriften müssen erfüllt werden?

Und wie führt man ein Vereinsheim? Wie kalkuliert man die Preise?

Förderungen für Vereine gibt es. Da kann man sich beim zuständigen städtischen Amt schlau machen.

Dann hunderte von Serben. Okay. Aber ob da der Organisationsgrad groß genug sein wird? Wie viele werden davon ihre Freizeit im Vereinsheim rum hängen?

Ich fände das richtig gut, wenn so ein Verein zur Verständigung von Serben, Kroaten und welche Volksgruppen in den Grenzen des ehemaligen Jugoslawiens leben wäre. Damit wäre dann aber sicher kein Geld zu machen und es würde richtige Arbeit bedeuten.

Dafür ein toller Beitrag für friedliches Miteinander. Aussöhnung auf ganz niedrigem Niveau.

Es gibt viele Gaststätten, die können mit den Einnahmen an einem Abend zwar die Waren bezahlen. Doch würde der Rest nicht einmal ausreichen, um die Stromkosten des Abends zu tragen.

Da wollt Ihr dann dieses auf Vereinsbasis machen? Nein, da müssen andere Interessen hinter stehen, die so etwas erlauben. Wo Mitglieder auch bereit sind, dass gemeinnützige Arbeit auch Geld kosten darf. Und die Tee-Küche zwischendurch mal ein kleines Plus hat um sich da auch mal was leisten zu können - als Verein.

Tut mir Leid. Euer Fahrwasser ist noch 'falscher' als ursprünglich von mir angenommen.

0
PeterSchu  23.07.2016, 22:53
@Dirk-D. Hansmann

So sehe ich das auch. Und ich sehe kaum eine Chance, dass ein solcher Verein überhaupt die Gemeinnützigkeit zugesprochen bekommt. Damit fallen dann auch Finanzierungsmöglichkeiten gegen Spendenbescheinigung flach.

1
Dirk-D. Hansmann  24.07.2016, 06:18
@PeterSchu

Ja, liegt aber auch daran, von welcher Seite das Pferd aufgezäumt wurde. Würde für so einen Verein eine Notwendigkeit der Existenz da sein, dann wäre die Diskussion anders rum.

Ideen wie Hausaufgabenhilfe, Sprachkurse, Musik, Seniorenarbeit usw. und man hätte dann nach Nutzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für ein Vereinsheim gefragt.

0

1. Zu zweit kann kein Verein gegründet werden

2. Das können nur mindestens 7 Personen, die mind. 18 Jahre alt sein müssen

3. Unklar ist, ob es ein gemeinnütziger Verein sein soll oder ein wirtschaftlicher Verein.

4. Mit der Vereinsgründung ist eine Satzung zu beschließen.

5. Es ist der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand zu wählen.

6. Die Gründungsunterlagen sind dem zuständigen Amtsgericht zum Eintrag der nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Personen zu übergeben.

7. So es ein gemeinnütziger Verein sein soll, ist beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Das macht aber nur Sinn, wenn die Voraussetzungen aus der Abgabenordnung dazu erfüllt werden.

Beschäftige Dich erst einmal mit den 4 Geschäftsbereichen eines Vereins:

- ideeller Bereich

- Vermögensverwaltung

- Zweckbetrieb

- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Woher will der Verein die Mittel für ein Clubhaus nehmen?

Mir scheint, Du gehst hier ziemlich blauäugig an die Angelegenheit.

Banken werden sich einen Kringel an den Bauch lachen, wenn ihr diese nach einem Kredit fragt.

Günter