Kosten einer UG Auflösung?

2 Antworten

Zur Auflösung einer UG (haftungsbeschränkt) müssen die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschließen, anstelle der Geschäftsführer Liquidatoren bestellen und dies durch einen Notar im Handelsregister eintragen lassen. Anschließend informiert der Liquidator/die Liquidatoren alle Geschäftspartner und Behörden über die anstehende Liquidation veröffenlichen einen Aufruf an alle Gläubiger, dass die Gesellschaft liquidiert wird. Anschließend begleichen die Liquidatoren alle Verbindlichkeiten und realisieren alle Forderungen und verkaufen alle Anlagegüter. Nach Abschluss aller Arbeiten wird die Löschung der Gesellschaft über einen Notar beim Handelsregister angemeldet.

Die Auflösung (genau: Liquidation) geht nur über einen Notar, denn die UG ist im Handelsregister B eingetragen.

Der Notar kann Dir auch die Einzelheiten mitteilen