Mutter meldet Gewerbe als Strohmann an und hat jetzt Schulden . Soll ich mich einmischen?

Erstmal ein Hallo in die Runde , Vorsicht sehr lang :) .Ich komme gleich zum Thema . Meine Mutter hat vor drei oder vier Jahren ein Gewerbe angemeldet und zwar für meine Schwester , sozusagen als Strohmann. Meine Mutter ist 70 Jahre alt und wollte ihr eben diesen Gefallen tun . Meine Schwester arbeitet nicht und bekommt Hartz IV . Darauf wollte sie natürlich nicht verzichten . Ich habe meine Mutter damals gewarnt , weil sie für alles haften muss , egal was es ist . Sie hat es trotzdem gemacht . Wie es nun die Eigenschaft meiner Schwester ist , hatte sie irgendwann mal wieder keine Lust mehr und sie nahm die Einnahmen um auf den Putz zu hauen , Rechnungen wurden nicht mehr bezahlt . Es kam wie es kommen musste, jetzt stehen da Schulden von ca. 6000 Euro. Meine Mama hat selbst Schulden die sie nicht zahlen kann , bekommt eine kleine Rente . Das schlimme ist noch , sie hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und dort gelogen . Das Gewerbe hat sie nicht mit angegeben . Jetzt erzählte sie mir das das Gewerbe wohl schon vor zwei Jahren wieder abgemeldet wurde und es schwarz weiter lief . Lange Rede kurzer Sinn, ein Gläubiger erstattete Anzeige und bald ist der Prozess. Jetzt weint sie sich bei mir aus , sie hat Angst was passiert . Ich möchte mich am liebsten einmischen und die Sache aufklären , meine Schwester auffliegen lassen . Es ist nicht das erste mal das sie sowas macht , nur dieses Mal geht es auf Kosten meiner Mutter . Würdet ihr euch da raushalten oder der Mutter helfen ? Sorry für den langen Text .

Eidesstattliche Versicherung, Gewerbe
Wie Steuererklärung für UG und separates Gewerbe wenn keine Einnahmen?

Liebe Steuererklärende,

ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen. Es gibt allerdings ein paar offene Fragen wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt. Nachfolgend der Sachverhalt.

1) Einkommensteuererklärung als Privatperson mit Gewerbe

  • seit 2011 habe ich neben meiner Vollzeitstelle ein Gewerbe
  • für dieses Gewerbe gab es 2015 keine Einnahmen
  • es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt

Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben? Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen? Ist eine EÜR erforderlich?

2) Steuererklärung für UG

  • UG wurde im August 2015 gegründet
  • Gewerbe wurde im Dezember 2016 angemeldet
  • minimaler Betrag als Stammkapital eingezahlt
  • seitdem gingen nur Kontoführungsgebühren ab

  • Vorsteueranmeldung und Eröffnungsbilanz habe ich nie eingereicht

  • es läuft wohl unter Regelbesteuerung und nicht Kleinunternehmerregelung
  • sonst keine Einnahmen oder Ausgaben gehabt
  • Bescheid für Gewerbesteuermessbetrag 2015 liegt bei 0 €
  • Bescheid für Umsatzsteuervorauszahlung 2015 liegt bei 0 €

Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen? Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden? Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?

Für mich ist das alles Neuland und ich bedanke mich im Voraus für eure produktive Hilfe.

Herzlichen Dank und Gruß

Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Unternehmen

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