Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

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Anbieten von Dienstleistungen über eine Plattform ohne Gewerbe verboten?

Ich wollte als Minderjährige meine Kenntnisse über die Technik zum "Beruf" und mich mehr oder weniger selbstständig machen und wollte deswegen auf Ebay Kleinanzeigen meine KOSTENLOSE Hilfe in einer Anzeige zur Verfügung stellen, um dadurch einige Kunden zu gewinnen und auf mich aufmerksam zu machen. Kostenlos deshalb, da ich dieses "Gewerbe" sonst ja anmelden müsste und Steuern oder ähnliches zahlen muss? Mich hatte jemand von einer anscheinenden Firma angeschrieben, dass das Werben für Dienstleistungen auf einer Plattform Werbung sei (was durchaus stimmt) und dass Werbung ohne Gewerbe nicht erlaubt ist. Stimmt das? Und wenn ja, darf man allgemein keine Werbung für ein nicht angemeldetes "Unternehmen" machen? Oder nur nicht auf anderen Plattformen, die einem selbst nicht gehören? Ich habe auch eine Website mit Jimdo erstellt für meine Technikhilfe, aber das ist doch erlaubt? Ich möchte ja nur meine kostenlose Hilfe anbieten und verlange kein Geld dafür. Wenn die "Kunden" mir dann aber freiwillig Geld geben möchten, darf ich das dann annehmen? Ich hatte mir auch schon überlegt, dass ich eine Art "Belege" drucken werde, auf denen die Kunden dann unterschreiben müssten, mit allen Daten wie Betrag etc., damit ich einen Beweis habe, dass mir dieses Geld FREIWILLIG gegeben wurde. Eine weitere Frage wäre auch noch, ob ich dann auch Visitenkarten verteilen, beziehungsweise weiter geben darf? Ich habe nicht vor, auf die Straße zu gehen, Menschen anzureden und denen meine Karten in die Hand zu drücken, sondern, dass ich Menschen, denen ich bereits helfe, ein paar Karten gebe, damit diese mich weiter empfehlen könnten, wenn sie möchten. Und darf ich dann auch Visitenkarten in Läden auslegen, wenn ich die Erlaubnis davon habe? Oder ist das strafbare Werbung?

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